Digitalversicherer Lemonade: BdV mahnt fragwürdige Hausrat-Klauseln ab

Der Bund der Versicherten hat die Geschäftspraktiken des US-Versicherers Lemonade hierzulande abgemahnt. Konkret geht es um „unzulässige Versicherungsbedingungen“ in Hausrat-Haftpflicht-Kombipolicen, die Kunden unangemessen benachteiligen würden.

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15:11 Uhr | 23. November | 2021

Das US-amerikanische Insurtech Lemonade gilt eigentlich als der Vorzeige-Neoversicherer der Branche. Seit zweieinhalb Jahren bietet das Unternehmen mit einer lockeren Du-Anrede auch deutschen Kunden Privathaftpflicht und Hausratversicherungen an. Doch jetzt sieht sich Lemonade ganz frisch mit den Vorwürfen hiesiger Verbraucherschützer konfrontiert.

Vergangene Woche hat der Bund der Versicherten e.V. (BdV) den Online-Versicherer „wegen der Verwendung unzulässiger Versicherungsbedingungen“ abgemahnt, wie es in einer Presseinformation des Vereins heißt. Bei den kombinierten Policen aus Haftpflicht und Hausrat würden Klauseln verwendet, die absolut branchenunüblich seien und Kunden in unangemessener Weise benachteiligen würden so der Vorwurf.

Bei Umzug automatische Kündigung

Kritisiert werden vor allem die vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Umzug. Wie der BdV auf procontra-Nachfrage mitteilte, heißt es in der abgemahnten Passage:

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„Für den Fall, dass du umziehst, musst du diese Versicherungspolice kündigen und eine neue Versicherungspolice für deine neue Adresse abschließen“ sowie „Sobald du aus deinem alten Zuhause vollständig ausgezogen bist, spätestens jedoch einen Monat nach Umzugsbeginn, endet diese Versicherungspolice automatisch.“

Diese Regelung beinhaltet, dass mit der Auflösung der alten Hausratpolice auch die Privathaftpflicht gekündigt wird. „Die Regelung in den Versicherungsbedingungen von Lemonade, dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann, ist nach Auffassung des BdV absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend. Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucher*innen wichtigen Privathaftpflichtversicherung darf nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden“, monieren die Verbraucherschützer.

Ausschluss fremder Sachen

Im Visier haben sie außerdem, dass fremde Sachen, die sich der Versicherungsnehmer ausleiht, in der Hausrat nicht mitversichert sind. Nach Ansicht des BdV würde es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung gehören, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankomme. Maßgeblich sei allein, dass die Sachen der privaten Nutzung des Versicherungsnehmers dienen würden.

Die Abmahnung gegen die für das Deutschland-Geschäft zuständige Lemonade-Zentrale in Amsterdam sei in der vergangenen Woche ausgesprochen worden. Beim BdV geht man davon aus, dass sich das Unternehmen der Auffassung der Verbraucherschützer anschließen und entsprechend nachbessern wird.

Seitens Lemonade hört sich das allerdings anders an. So würde die Formulierung „deinen Sachen“ verdeutlichen, dass nur die Hausratpolice, aber nicht der Privathaftpflichtschutz bei Umzug gekündigt würden. Letzterer würde auf unbestimmte Zeit weiterbestehen, erklärte eine Sprecherin auf procontra-Nachfrage.

In Bezug auf die fremden Sachen hält man bei Lemonade die eigene Herangehensweise, entgegen den BdV-Vorwüfen, nicht für branchenunüblich. Es gebe Versicherer auf dem deutschen markt, die geliehene Sachen im Hausratschutz einschließen und andere, die dies nicht tun, so die Sprecherin. Dieser Ausschluss sei in der Lemonade-Police ganz klar dargelegt. Von einer schnellen Nachbesserung der Bedingungen gemäß den Vorstellungen des BdV ist also offenbar nicht auszugehen.

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