Mehr Beitrag, erschwerter Wechsel

GKV-Reform trifft PKV-Vertrieb: Diese Fakten sollten Makler jetzt kennen

Die Bundesregierung erhöht ab 2027 außerordentlich die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze. Damit steigen die Kosten für viele Arbeitnehmer deutlich – gleichzeitig wird der Wechsel in die PKV schwieriger. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Bundesministerin Nina Warken mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)

Auf einer Pressekonferenz präsentierte Gesundheitsministerin Nina Warken Ende April gemeinsam mit Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) die Eckpunkt der GKV-Reform. Durch Einsparungen und Mehreinnahmen soll das System stabilisiert werden. | Quelle: picture alliance / Andreas Gora

Die Bundesregierung zieht die Zügel an: Ab 2027 wird der Wechsel in die private Krankenversicherung schwerer. Wer rein will, braucht ein deutlich höheres Gehalt, gleichzeitig zahlen Gutverdiener und freiwillig Versicherte in der GKV mehr. Wir haben die wichtigsten Fakten zur Reform kompakt zusammengefasst, damit Sie Ihre Kunden proaktiv beraten können.

  • Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Die Grenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, steigt außerordentlich um 3.600 Euro pro Jahr. Zusammen mit der regulären Anpassung auf Basis der alljährlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung wird die Grenze nach Berechnungen des PKV-Spitzenverbands im nächsten Jahr auf insgesamt 84.800 Euro klettern. Das ist ein Anstieg von 9,6 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr (77.400 Euro).

  • Bestandsschutz für Privatversicherte: Die neue JAEG-Grenze ist insbesondere für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer wichtig, weniger für Selbstständige und Beamte, die in der Regel versicherungsfrei sind. Dabei gilt: Für Arbeitnehmer, die heute schon privatversichert sind, soll laut dem Gesetzentwurf weiterhin die bisherige Versicherungspflichtgrenze gelten – mit der üblichen jährlichen Erhöhung, aber ohne die außerordentliche Anhebung um 3.600 Euro. Sie genießen also Bestandsschutz. Werden sie 2027 durch die routinemäßige Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig, können sie sich wie bisher von dieser Pflicht befreien lassen und privat versichert bleiben.

  • Unterschiede bei der Versicherungspflichtgrenze: Seit 2003 gibt es zwei unterschiedliche Versicherungspflichtgrenzen. Für abhängig Beschäftigte, die am 31.12.2002 aufgrund ihres Einkommens versicherungsfrei und privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von aktuell 69.750 Euro. Der Grund: Bis Ende 2002 waren die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV identisch und wurden erst danach voneinander entkoppelt.

  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung soll ab 2027 einmalig um monatlich 300 Euro bzw. jährlich 3.600 Euro steigen – über die reguläre jährliche Dynamisierung hinaus. In diesem Jahr liegt diese Grenze bei 69.750 Euro pro Jahr, für das kommende Jahr prognostiziert der PKV-Verband eine Erhöhung auf 77.100 Euro. Betreffen soll das rund 6,3 Millionen Beschäftigte.
    Die BBG markiert das Einkommen, das maximal für den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag berücksichtig werden darf. Auch für die PKV hat sie Bedeutung, denn der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV entspricht dem maximalen Arbeitgeberbeitrag für gesetzlich Versicherte.

Für Versicherungsmakler dürfte die Anhebung von JAEG und BBG den Vertrieb von PKV-Vollversicherungen anspruchsvoller machen, da die Zielgruppe kleiner wird und Arbeitnehmer künftig deutlich mehr verdienen müssen, um sich frei zwischen den beiden Versicherungssystemen entscheiden zu können. Umso wichtiger wird eine frühzeitige Beratung von gutverdienenden Angestellten kurz vor Überschreiten der JAEG sowie die stärkere Fokussierung auf Selbstständige, Beamte und hochwertige Zusatzversicherungen.

Long Story short

  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt außerordentlich um 3.600 Euro und macht den Zugang zur PKV für Arbeitnehmer schwieriger.

  • Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze künftig deutlich mehr Beiträge zahlen.

  • Für bereits privatversicherte Arbeitnehmer gilt ein Bestandsschutz trotz der neuen Regeln.