Kolumne
Was die Reform der privaten Altersvorsorge für die bAV bedeutet

Kern des Gesetzentwurfs sind kapitalmarktorientierte Produkte ohne verpflichtende Garantien, ergänzt um optionale Sicherungsniveaus von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. In der Auszahlungsphase werden zudem Auszahlungspläne oder (teil-)variable Leibrenten ermöglicht.
Der Auszahlungsplan bis zum Alter von 85 Jahren ist für echte Alterssicherung ungeeignet. Zu viele Menschen werden dieses Alter überschreiten. Das zeigen uns unwiderlegbar die Daten des statistischen Bundesamts auf. Damit bleibt das Risiko, länger zu leben als die eigenen Ersparnisse reichen, bei den Versorgungsberechtigten. Oder es landet wieder beim Staat, wenn der Versorgungsberechtigte dann auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Gerade dieses Risiko könnte sehr gut in kollektiven Systemen wie der bAV oder der Lebensversicherung effizient abgefedert werden, ohne dass sich bei gleicher Kapitalanlage die Zahlungen an die Berechtigten selbst nennenswert vermindern.
Umso mehr stellt sich die Frage, warum kapitalmarktorientierte Produktansätze mit niedrigeren oder ohne Garantien auf die private Vorsorge beschränkt bleiben sollen. Wenn der Gesetzgeber kapitalmarktorientierte, flexiblere Lösungen für sinnvoll hält, sollten diese konsequenterweise auch in der bAV ermöglicht werden. Dort können sie ihre Stärken durch kollektive Kapitalanlage, effizientere Strukturen und eine höhere Verbindlichkeit oft besser entfalten, etwa im Rahmen von Optionsmodellen.
Auch die vorgesehenen Garantieoptionen werfen Fragen auf. Warum 80 Prozent Beitragserhalt und nicht 60 Prozent, wenn im Altersvorsorgedepot auch null Prozent möglich sind? Die Grenze von 80 Prozent erscheint willkürlich und unterstreicht lediglich, dass mehr Flexibilität im Umgang mit Sicherungsniveaus erforderlich wäre. Diese Diskussion darf nicht auf die dritte Säule der Alterssicherung beschränkt bleiben. Nichts spricht gegen eine Beitragszusage mit Mindestleistung, bei der nur 60 Prozent oder 80 Prozent der Beiträge garantiert werden.
Die Reform setzt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Altersvorsorge. Ihr volles Potenzial kann sie jedoch nur entfalten, wenn neue Produktansätze nicht isoliert betrachtet werden. Gerade die bAV bietet geeignete Rahmenbedingungen, um solche Modelle in der Breite wirksam und effizient umzusetzen.
