Altersvorsorge

Sollte man Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung verbinden?

Verschiedene Ziele in einem gekoppelten Vertrag? Davor wird oft gewarnt. Im Fall einer Berufsunfähigkeit sollte jedoch die Altersvorsorge weiter bedient werden können. Das geht auch ohne Kopplung.

08:02 Uhr | 13. Februar | 2023
Sollte man Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung verbinden?

Wer berufsunfähig wird, sollte in der Lage sein, auch seine Altersvorsorge weiter zu bedienen.

| Quelle: NanoStockk

Die Kritik lautet: zu unflexibel, zu teuer. Wer in eine finanzielle Notlage gerät und die Beiträge für das Kombinationsprodukt nicht mehr bedienen kann, droht sowohl seine Arbeitskraftabsicherung als auch die Altersvorsorge zu verlieren. Zwar lassen sich viele Produkte mittlerweile notfalls entkoppeln und verfügen über großzügige Regelungen für Beitragsfreistellungen.

Dennoch ist Fakt: Wer berufsunfähig wird, sollte in der Lage sein, auch seine Altersvorsorge weiter zu bedienen. Denn ansonsten droht spätestens zur Rente Altersarmut. Im Durchschnitt sind hierzulande lediglich rund 1.000 Euro im Monat BU-Rente abgesichert. Davon lässt sich keine passable Altersvorsorge aufbauen. Eine sogenannte Beitragsbefreiung ist daher unbedingt empfehlenswert.

Altersvorsorge auch im BU-Fall gesichert

Wird der Versicherungsnehmer berufsunfähig, bezahlt der Versicherer zur BU-Rente auch die Altersvorsorge-Beiträge. Koppelverträge können eine Beitragsbefreiung enthalten. Sie ist jedoch auch möglich, wenn die BU nicht an die Rentenversicherung gekoppelt wird und zwei verschiedene Verträge abgeschlossen werden. Schließlich sind nicht alle Anbieter in beiden Sparten gleich stark. So können mit Hilfe eines Beraters jeweils die individuell optimalen Lösungen gefunden werden.

Die BU-Versicherung gilt dabei als wichtigstes Produkt. Je früher sie abgeschlossen wird, desto besser, denn der Gesundheitszustand des Kunden ist dann meist noch hervorragend und führt nicht zu Ausschlüssen, Aufschlägen oder gar Ablehnungen. Wird eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht mit der BU gekoppelt, sondern unabhängig oder erst später abgeschlossen, kann die Beitragsbefreiung auch erst dann vereinbart werden. Allerdings ist damit dann erneut eine Gesundheitsprüfung verbunden.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Viele Berater scheuen jedoch den Aufwand einer Gesundheitsprüfung und befürchten, dass der Vertrag letztendlich nicht zustande kommt. Mittlerweile gibt es jedoch auch Anbieter, die den Einschluss der Beitragsbefreiung mit einer vereinfachten Gesundheitserklärung anbieten. In jedem Fall gehört die Frage, was mit den Beiträgen zur Altersvorsorge im Fall einer Berufsunfähigkeit passiert, in eine umfassende Kundenberatung.

Die Kosten für eine Beitragsbefreiung fallen angesichts des gebotenen Schutzes meist überschaubar aus. Viele Anbieter offerieren die Möglichkeit, die Beitragszahlungen zeitweise bis zu zwei Jahre auszusetzen, etwa wenn der Kunde arbeitslos wird. In diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz dennoch in vollen Umfang bestehen. Der Wiedereinstieg in den Vertrag ist während dieser Frist ohne eine neue Gesundheitsprüfung möglich.

Ein weiterer Punkt: Oftmals deckt gerade bei jungen Menschen die vereinbarte BU-Rente die ausbleibende Gehaltssteigerung während ihrer Berufskarriere nicht ab. Daher ist ein Einbau einer passiven Dynamik im Leistungsfall sinnvoll. Makler können hier auf moderne Produktlösungen des Marktes zurückgreifen.