Umstrittene Klausel

Nach dem BGH-Urteil: Allianz korrigiert Riester-Rentenkürzungen

Die Allianz hat damit begonnen, die Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Riester-Verträgen rückgängig zu machen. Der Versicherer reagiert damit auf ein aktuelles BGH-Urteil, wonach solche Kürzungen unwirksam sind.

Blick auf eine Glasfassade der Allianz

Glasfassade mit Allianzschriftzug: Der Versicherer macht die Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Riester-Verträgen rückgängig und reagiert damit auf ein BGH-Urteil. | Quelle: Victor Golmer

Ende letzten Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine von der Allianz verwendete Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors in fondsgebundenen Riester-Verträgen wegen unangemessener Benachteiligung für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 34/25).

Jetzt ist der Versicherer dabei, den Rentenfaktor in betroffenen Verträgen auf den anfänglich vereinbarten Wert nach oben zu korrigieren, also in der Vergangenheit vorgenommene Rentenfaktorabsenkungen rückgängig zu machen. Alle betroffenen Versicherungsnehmer würden über die korrigierten Rentenfaktoren informiert, teilte die Allianz auf procontra-Nachfrage mit.

Darüber hinaus würden auch bei allen Rentenversicherungen, die sich schon in der Auszahlungsphase befänden, die Absenkungen der Rentenfaktoren rückgängig gemacht, und bei sämtlichen Rentenübergängen ab Januar 2026 entsprächen die Rentenleistungen bereits den Vorgaben des BGH-Urteils.

Signalwirkung für andere Versicherer

„Es freut uns sehr, dass wir vielen Versicherten zu ihrem Recht verholfen haben und dass sie nun wieder den alten, oft um ein Drittel höheren Rentenfaktor erhalten sollen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen die Allianz vor Gericht gezogen war.

Man prüfe außerdem, wie sich andere Versicherer, die ähnliche Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors verwenden, verhalten. „Wer von einer Kürzung des Rentenfaktors betroffen ist, kann uns gerne seinen Fall zur Verfügung stellen“, so Nauhauser.

Niedrigzinsphase kein Freifahrtschein für Rentenkürzungen

Die Verbraucherzentrale hatte Klage erhoben, nachdem die Allianz unter Bezugnahme auf eine AGB-Klausel in Riester-Verträgen den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor und damit die Rentenhöhe reduziert hatte. Als Begründung dafür hatte sie unter anderem die anhaltende Niedrigzinsphase angeführt.

Nachdem bereits am 30. Januar 2025 das Oberlandesgericht Stuttgart die verwendete Klausel für rechtswidrig erklärt hatte (Az. 2 U 143/23), schloss sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10. Dezemer 2025 dieser Auffassung an.

Verstoß gegen Äquivalenzprinzip

Die Klausel, die zwischen Juni und November 2006 zur Anwendung kam, gewähre dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Neubestimmung der versprochenen Leistung, so der BGH. Dieses Anpassungsrecht sei jedoch unzumutbar, wenn der Versicherer nur zu einer Herabsetzung der versprochenen Leistung berechtigt sei, im Falle einer Verbesserung der Umstände aber nicht zu einer Wiederheraufsetzung verpflichtet sei. So ein Vorgehen verstoße gegen das Äquivalenzprinzip.

„Zwar darf der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz prinzipiell die Rente herabsetzen. Allerdings muss er sich dann spiegelbildlich in transparenter Weise dazu verpflichten, die Rente wieder zu erhöhen, wenn die Umstände, die zur Kürzung der Leistung geführt haben, später entfallen“, so Verbraucherschützer Nauhauser. Das heißt in dem konkreten Fall: Nach dem Ende der Niedrigzinsphase hätte die Rentenkürzung von der Allianz wieder zurückgenommen werden müssen.

Long Story short

  • BGH-Urteil: Die Rentenfaktor-Klausel der Allianz in Riester-Verträgen ist unwirksam – sie verstößt gegen das Äquivalenzprinzip.

  • Konsequenz: Die Allianz hebt frühere Rentenkürzungen auf und stellt den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor wieder her – auch für laufende Auszahlungen.

  • Signalwirkung: Der Fall hat Vorbildcharakter – auch andere Versicherer mit ähnlichen Klauseln geraten unter Prüfungsdruck.