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Versicherungsschein

Versicherungsschein

Ein Versicherungsschein ist ein Vertragsdokument, welches das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen beurkundet. Als beweiskräftige Urkunde enthält der Versicherungsschein Angaben zum gesamten Vertragsinhalt. Dazu gehören neben den Angaben zu Vertragsvereinbarungen, versicherten Risiken und möglichen Individualabsprachen auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Rechtlich gesehen ist der Versicherer laut § 3 VVG zur Ausfertigung eines Versicherungsscheines verpflichtet, an die schriftliche Form ist er nicht gebunden. Bis zur Aushändigung muss der Versicherungsnehmer dank des Zurückbehaltungsrechts keine Zahlung leisten. Liegt der Versicherungsschein vor, tritt der Versicherungsschutz nach § 37 VVG (Einlösungsklausel) erst nach Zahlung des Erstbeitrages in Kraft. Je nach Versicherungsform (zum Beispiel Lebensversicherungen) dient der Versicherungsschein als qualifizierter Schuldschein, der vor Auszahlung einer Versicherungsleistung an den Versicherer ausgehändigt wird.