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Überschussbeteiligung

Überschussbeteiligung

Eine Überschussbeteiligung wird vor allem in der Lebensversicherung angewendet. Die Beiträge, die der Versicherungsnehmer zahlt, werden angelegt. Der Versicherer zahlt einen garantierten Zins (aktuell: 0,25 %, Stand 11/2022) auf die eingezahlten Beiträge. Wenn der Versicherer mehr erwirtschaftet als er den Kunden garantiert hat, muss er sie an diesem Überschuss beteiligen. Das passiert durch eine sogenannte laufende Überschussbeteiligung sowie durch den Schlussüberschuss, der zum Beispiel bei Rentenbeginn addiert wird. Einmal im Jahr geben Anbieter die Höhe dieser Überschüsse bekannt.