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Sorgfaltspflicht

Sorgfaltspflicht

Die Sorgfaltspflicht in der Versicherungswirtschaft wird in §86 Abs. 3 HGB geregelt. Darin ist insbesondere der kaufmännische Vertreter einer Versicherung verpflichtet, sowohl die Beratung als auch die Weitergabe von Informationen an einen Versicherungskunden genau zu dokumentieren. Darüber hinaus verlangt die Einhaltung der Sorgfaltspflicht Vollständigkeit bei Versicherungsanträgen. Ist diese nicht gewährleistet, kann der Vertrag von beiden Parteien vor Gericht angefochten werden. Zu Gunsten einer höheren Angebots- und Dienstleistungstransparenz sind Versicherungsvertreter im Rahmen der Sorgfaltspflicht dazu angehalten, nicht nur für das jeweilige Versicherungsgeschäft essentielle, sondern auch ergänzende Informationen an den Kunden weiterzugeben. Vorenthaltene Informationen können ebenfalls dafür verantwortlich sein, dass der Abschluss eines Vertrages aus juristischer Sicht als unwirksam eingestuft wird.