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Schadensfreiheitsrabatt

Schadensfreiheitsrabatt

Mit dem Schadensfreiheitsrabatt setzen die Versicherer insbesondere bei der KfZ-Versicherung das Solidaritätsprinzip um. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung das mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs verbundene Risiko der Schädigung von anderen Personen und fremden Sachen, sofern der Versicherungsnehmer nicht selbst durch eigenes Fehlverhalten zum Haftungsausschluß (beispielsweise durch Fahrt unter Alkohol) führt. 

Damit die Risiken und die durch die Prämien entstehende finanzielle Belastung der Autofahrerinnen und Autofahrer möglichst gerecht verteilt werden, hat sich mit der Zeit ein System der Rabattierungen bzw. Abschläge auf den Grundbeitrag eingebürgert. Der Schadensfreiheitsrabatt belohnt das umsichtige, unfallfreie Fahren und setzt damit auch finanzoielle Anreize für ein Plus an Verkehrssicherheit. 

Die einzelnen Versicherer kalkulieren die prozentualen Bonifizierungen beim Schadensfreiheitsrabatt leicht unterschiedlich, es lässt sich aber ein Grundprinzip erkennen. Die Hochstufung in den nächst höheren Rabatt erfolgt meist nach einem unfallfreien Jahr, bei langjährigem Fahren ohne Inanspruchnahme der Versicherung sind Rabatte von 60 Prozent und mehr möglich.