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Raub

Raub

Bei einem Raub sollte der Versicherungsnehmer immer seine Versicherung kontaktieren. In diesem Fall tritt in der Regel die Hausratversicherung in Kraft. Der Versicherungsnehmer muss aber für einen Auslandsaufenthalt prüfen, ob er auch dann bei Raub mitversichert ist. Sollte die Police das nicht vorsehen, kann der Versicherungsnehmer eine Erweiterung seiner Versicherung vornehmen lassen. Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Außenversicherung, die dann zum Einsatz kommt, wenn zum Beispiel Gartenmöbel, das Auto oder auch das Fahrrad geraubt wird. Diese Gegenstände sind bis zu einer begrenzten Summe mitversichert. Versicherungsnehmer sollten vor Abschluss einer Versicherung darauf achten, ob der ganze Hausrat mitversichert wird oder nur teilweise. Sollte nur ein Teil versichert sein, wird die Versicherung auch nur anteilig den Schaden ersetzen.