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Mitwirkungspflicht

Mitwirkungspflicht

Der Versicherungsnehmer muss bei der Mitwirkungspflicht alles dafür tun, dass der Versicherungsschaden so gering wie möglich gehalten wird. Darüber hinaus muss der Versicherungsnehmer mit der Versicherung kooperieren, wenn es beispielsweise darum geht, wichtige Unterlagen zu beschaffen. Sollte ein Versicherungsnehmer berufsunfähig geschrieben werden, ist er bei der Mitwirkungspflicht dazu verpflichtet, auf Wunsch weitere Untersuchungen durchführen zu lassen oder aber auch der Versicherung zu genehmigen, sich bei den behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern über den Gesundheitszustand zu erkundigen. Sollte der Versicherungsnehmer der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann die Versicherung die Leistungen verweigern. Darüber hinaus kann in so einem Fall auch die Versicherung fristlos gekündigt werden. Versicherungsnehmer sollten sich genau erkundigen, was sie bei der Mitwirkungspflicht bei der Versicherung erfüllen müssen.