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Leistungsverweigerung

Leistungsverweigerung

Der Begriff Leistungsverweigerung wird dann verwendet, wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden geltend macht bzw. eine Rechnung einreicht und diese oder dieser nicht bezahlt bzw. übernommen wird.

Die Leistungsverweigerung kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Die Erstattung eines Versicherungsschadens wird beispielsweise dann verweigert, wenn der räumliche oder zeitliche Geltungsbereich einer Versicherung überschritten ist. Um für alle Versicherten günstige Beiträge darstellen zu können gibt es bei vielen Versicherungen - wie der Zahnzusatzversicherung - eine Art Wartezeit. Die Versicherten können bereits begonnene Behandlungen, die vor Abschluss der Versicherung in die Wege geleitet wurden, nicht erstattet bekommen. Die Versicherung folgt hier dem bewährten Grundsatz "Keine Leistung ohne Rechtsgrundlage". Nach Vertragsabschluss setzt stufenweise der Versicherungsschutz ein, nach einigen Monaten können die vollen Versicherungssummen in Anspruch genommen werden.

Irritationen gibt es auch immer wieder über die Höhe der Erstattungen: Hat ein Versicherungsnehmer beispielsweise eine Zeitwertversicherung abgeschlossen, so wird er auch nur einen Teil bei Neukauf eines als gestohlen gemeldeten Versicherungsgegenstandes bekommen. Dies empfinden manche Versicherten als willkürlich, weshalb von einer Leistungsverweigerung gesprochen wird.

Weitere Gründe für die Nicht-Auszahlung können sein: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers (beispielsweise um den Schaden gering zu halten) oder Selbstverschulden. Wer beispielsweise einen Gegenstand mutwillig selbst zerstört, der wird keine Kostenübernahme erreichen können.