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Invaliditätsleistung

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist fest in der Unfallversicherung verankert. Die Versicherung stellt bestimmte Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung. So muss die Invalidität innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall auftreten und nach 15 Monaten geltend gemacht werden. Von Invalidität wird gesprochen, wenn entweder die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit durch einen Unfall aufgetreten ist. 

Sollte die Invaliditätsleistung gezahlt werden, dann geschieht das durch eine einmalige Zahlung. Die Zahlung richtet sich immer nach der vereinbarten Versicherungssumme und der Schweregrad der Invalidität. Der Grad, der von der Versicherung bestimmt wird, wird mit Hilfe einer Gliedertaxe errechnet. Nur so kann festgestellt werden, wie hoch die Invaliditätsleistung sein wird und der Geschädigte gezahlt bekommt.