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Glasversicherung

Glasversicherung

Mit einer Glasversicherung versichern Verbraucher sämtliche fest installierten und mobilen Glasflächen innerhalb eines Gebäudes gegen Glasbruch. Dazu gehören Fenster, Spiegel, Vitrinen und Oberflächen aus Glas wie Tischplatten. Andere Gegenstände wie eine Brille oder eine Fotovoltaikanlage sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Eine Glasversicherung schließen Kunden in der Regel innerhalb einer Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung ab. Es handelt sich um ein optionales Extra, das bei beiden Versicherungsarten nicht im Basisschutz enthalten ist. 

Die Kosten hängen von der Wohnfläche ab. Die meisten Versicherer berechnen einen Pauschalwert pro Quadratmeter. Kostspieliges wie Celan-Kochfelder müssen Kunden gegen einen Aufpreis zusätzlich versichern. Versicherungen übernehmen den Schaden, wenn sich eine Reparatur oder ein Austausch nicht vermeiden lassen. Bei Schönheitsfehlern wie Kratzern greift der Versicherungsschutz nicht. Der Schutz umfasst im Versicherungsfall sämtliche Material- und Arbeitskosten. Vor allem für Haushalte, die über große Fensterflächen sowie wertvolle Glasflächen verfügen, kann sich eine Glasversicherung lohnen. Das ist zum Beispiel bei einem verglasten Wintergarten der Fall.