Zur Übersicht

Bindefrist

Bindefrist

Die Bindefrist ist eine Zeitspanne, in der ein Versicherungsnehmer an seinen gestellten Versicherungsantrag gebunden ist.

Gründe für eine Bindefrist

Wenn eine Person einen Versicherungsantrag gestellt hat, wird dieser zu dem jeweiligen Versicherungsunternehmen gesendet. Der Versicherer wird nun den Antrag abwägen und eine Risikoprüfung durchführen. In dieser Zeit ist der potentielle Versicherungsnehmer an den Antrag gebunden. Dies soll auf der einen Seite eine gründliche Prüfung und auf der anderen Seite ein sicheres wirtschaftliches Handeln des Versicherungsunternehmens gewährleisten.

Zeitliche Begrenzungen der Bindefrist

Die Bindefristbegrenzungen sind entweder im Versicherungsvertragsgesetz, in den allgemeinen Versicherungsbedingungen oder im Antragsvordruck definiert. Einige Fristen für bestimmte Versicherungen sind in der Regel festgeschrieben:

•   Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungen: 2 Wochen•   Feuerversicherungen: 2 Wochen•   Lebensversicherungen: 6 Wochen•   Private Krankenversicherungen: 6 Wochen

Der Beginn einer Bindungsfrist erfolgt meist an dem Tag, an welchem auch die ärztliche Untersuchung des Antragstellers stattfindet. Erst ab diesem Zeitpunkt liegen dem Versicherer alle nötigen Daten vor, um eine ordentliche Risikobewertung vorzunehmen.

Das Versicherungsunternehmen ist dazu berechtigt, den zeitlichen Rahmen der Bindefrist voll auszuschöpfen. Wird dem gestellten Antrag während der Bindefrist entsprochen, gilt der Versicherungsvertrag als geschlossen.

Überschreitung der Bindefrist

Wird der Antrag durch das Versicherungsunternehmen erst nach der Bindefrist angenommen, gilt dies als verspätet. Falls eine Bindefristverlängerung vertraglich fixiert wurde, kann diese vom Versicherer genutzt werden. Liegt eine solche Klausel jedoch nicht vor, muss der Antragssteller einen neuen Antrag unterzeichnen. Die verpflichtende Bindung ist damit allerdings aufgehoben und erlaubt dem Antragssteller einen Tarif- oder Unternehmenswechsel.