Zur Übersicht

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist das gesundheitsbedingte Unvermögen, die bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben. Dabei beruhen die gesundheitlichen Einschränkungen auf einem Unfall oder einer schweren physischen beziehungsweise psychischen Erkrankung. Nach Definition der Deutschen Rentenversicherung gilt als berufsunfähig, wer seine berufliche Tätigkeit weniger als sechs Stunden täglich ausüben kann.

Nur mit einer privaten Versicherung können sich Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen.

Seit dem Jahre 2001 bietet die gesetzliche Rentenversicherung für nach dem 1.Januar 1961 geborene Arbeitnehmer nur noch Schutz vor verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit liegt eine Erwerbsunfähigkeit erst dann vor, wenn der Betroffene, unabhängig von seiner Qualifikation und bisherigen beruflichen Biographie, gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann.