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Beitragsanpassungsklausel

Beitragsanpassungsklausel

Damit Versicherungsbeiträge für Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Rechtsschutzversicherung dem tatsächlichen Aufwand der Versicherer entsprechen, wurde die Beitragsanpassungsklausel geschaffen. Sie dient dazu, sich nach Vertragsabschluss ergebende höhere Kosten für die jeweilige Versicherungsart an den Kunden weiterzugeben. Kostensenkungen, die durch Einsparungen bei der Versicherung entstehen, kommen durch die Beitragsanpassungsklausel ebenso beim Versicherungsnehmer an, denn auch sie müssen weitergereicht werden.

Bei den meisten Versicherungen übernehmen unabhängige Treuhänder die Errechnung der anzupassenden Beiträge. Sollten durch die Beitragsanpassungsklausel höhere Versicherungsbeiträge auf den Versicherten zukommen, muss dieser vorab verständigt werden. Ist er mit der Erhöhung nicht einverstanden, hat er das Recht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe den Vertrag zu kündigen.