Weniger ist mehr als nichts: der OP-Kostenschutz für Hunde und Katzen

Die Tierkrankenversicherung ist der Goldstandard für die Absicherung gegen hohe Tierarztkosten. Wer weniger Geld ausgeben möchte, hat jedoch eine Alternative. Lesen Sie hier, was das mit Autos zu tun hat und warum weniger mehr ist als nichts.

Weniger ist mehr als nichts: der OP-Kostenschutz für Hunde und Katzen

Einer der größten Kostenfaktoren für Tierhaltende sind die Ausgaben für die tiermedizinische Versorgung. Diese sind nach dem Inkrafttreten der überarbeiteten Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte im Herbst 2022 noch einmal deutlich gestiegen. Um sich vor diesen hohen Kosten zu schützen, schließen immer mehr Tierhaltende eine Tierkrankenversicherung ab. Diese fängt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen auf. 

Die Teilkasko fürs Haustier: der OP-Kostenschutz 

Nicht alle Tierhaltenden können oder möchten die monatlichen Beiträge für den vollumfänglichen Tierkrankenschutz zahlen. Für sie gibt es den reinen OP-Kostenschutz:  Hier beschränkt sich die Kostenerstattung auf medizinisch notwendige Operationen, die am Haustier durchgeführt werden. Dazu zählen auch die Kosten für zur OP gehörige Voruntersuchungen, Unterbringung und Nachbehandlungen. Der OP-Kostenschutz stellt eine kostengünstigere Alternative zur Tierkrankenversicherung dar, deckt jedoch dementsprechend auch weniger Leistungen ab.  

Das ist vergleichbar mit der Kfz-Versicherung: Wer rundum abgesichert sein will, nimmt die Vollkasko – wer wenigstens die Basics absichern will, die Teilkasko. Sie deckt weniger Risiken ab, ist jedoch auf jeden Fall besser als gar kein Kaskoschutz. Aus Sicht vieler Tierärztinnen und Tierärzte stellt sie ein notwendiges Minimum an Schutz dar, das Tierhaltende immerhin vor den teuersten Risiken schützt und im Ernstfall wichtigen Entscheidungsspielraum für die Gesundheit des Vierbeines schafft. 

Gut zu wissen: Was genau ist eine OP? 

Die Frage klingt banal, aber die Betrachtungsweisen der Tierärztinnen und Tierärzte unterscheiden sich in einigen Punkten von der der Versicherungsunternehmen. Aus Sicht der Versicherer muss der Eingriff 

  1. medizinisch notwendig sein, 

  1. unter Anästhesie erfolgen (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) und 

  1. einen mehr als punktförmigen Schnitt in Haut, Schleimhaut und/oder Gewebe erfordern. Wichtig: Minimalinvasive Eingriffe fallen in der Regel nicht in diese Definition und sind daher nur über die vollumfängliche Tierkrankenversicherung abgedeckt. 

Die OP-Vorbereitung, die Wundversorgung, der stationäre Aufenthalt und die Nachsorge sind ebenfalls Bestandteil des OP-Kostenschutzes. Hier gelten jeweils bestimmte Fristen, bei der AGILA Haustierversicherung zum Beispiel 30 Tage für die OP-Nachsorge.  

Günstiger, aber nicht weniger flexibel 

Obwohl der OP-Kostenschutz auch bei AGILA das günstigere Produkt ist, müssen die Versicherten nicht auf die Möglichkeit zur individuellen Anpassung verzichten. Seit der Einführung der neuen Produktsuite im November 2025 besteht die Möglichkeit, den OP-Schutz um ein zusätzliches Schutzpaket für Vorsorge-, Physiotherapie- und Zahnbehandlungsleistungen zu erweitern. 

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