Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist eine bundesweit verbindliche Rechtsverordnung, die die Abrechnung aller tierärztlichen Leistungen in Deutschland regelt. Um den medizinischen Fortschritt auch entsprechend in der Vergütung abzubilden, wurde im Jahr 2022 eine Neufassung beschlossen – was eine Preissteigerung von rund 20 Prozent zur Folge hatte.
Der Kostensprung lässt sich dabei besonders deutlich an den Grundleistungen erkennen: Seit 2022 kostet die allgemeine Untersuchung im einfachen Satz 23,62 Euro netto (vorher 13,47 Euro für einen Hund), im dreifachen Satz 70,86 Euro netto. Dazu kommen noch 19 Prozent Umsatzsteuer. Kurz: Tierarztbesuche sind seitdem um einiges teurer geworden.
Folgen für die Versicherungswirtschaft
Diese Entwicklung spiegelt sich auch unmittelbar in den Versicherungszahlen wider: Sowohl 2023 als auch 2024 stiegen die Beitragseinnahmen der Tierkrankenversicherer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jeweils um rund 40 Prozent. Das Beitragsvolumen ist dabei innerhalb von fünf Jahren von 173 auf 720 Millionen Euro gestiegen, das bedeutet eine Vervierfachung.
Die gestiegenen Schadenkosten sind dabei nicht der alleinige Treiber. Das rasante Wachstum hängt auch mit einer Verschiebung der Nachfrage zusammen. Denn Kunden entscheiden sich zunehmend eher für eine Vollversicherung als für den OP-Schutz.
Transparente Kommunikation
Dass sich viele Kunden über die gestiegenen Preise wundern, ist nachvollziehbar. Damit wächst auch der Erklärungsbedarf, wenn es in der Beratung um die Tierkrankenversicherung geht. Einsteigerbeiträge, die vor 2022 kalkuliert wurden, sind nicht mehr marktgerecht. Ein Tarif, der 2021 mit 25 Euro im Monat beworben wurde, kostet heute bei identischem oder ähnlichem Leistungsumfang mehr. Die vier zentralen Beitragsfaktoren bleiben: Eintrittsalter, Rasse, Selbstbeteiligung und erstatteter GOT-Satz. Letzterer hat dabei stark an Bedeutung gewonnen, da die absolute Differenz zwischen einfacher und dreifacher Erstattung deutlich größer geworden ist.
Günstigere Tarife erstatten nicht immer bis zum dreifachen GOT-Satz. Bei Spezialbehandlungen oder Notdiensten entstehen für Kunden mit Basis-Tarifen spürbare Eigenanteile: Eine Operation mit 1.500 Euro Kosten nach zweifachem Satz wird bei 80-prozentiger Erstattung und 20-prozentiger Selbstbeteiligung mit 300 Euro Eigenanteil berechnet. Steigt die Rechnung durch die Zugrundelegung eines dreifachen Satzes auf 2.250 Euro, erhöht sich der Kundenanteil auf 450 Euro. Das ist eine Lücke, die in der Beratung angesprochen werden sollte.
Langfristige Beitragsstabilität thematisieren
Die aktuelle GOT wird derzeit evaluiert, Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet. Tierärzteverbände fordern regelmäßige Anpassungen der Gebührensätze an die Kosteninflation – Kunden sollten dementsprechend auf weitere Beitragsanpassungen vorbereitet werden. Ein Tarif mit moderatem Einstieg und nachhaltiger Kalkulation ist auf lange Sicht oft wertstabiler als ein vermeintlich günstiges Lockangebot mit späteren Korrektursprüngen. Die gestiegenen Tierarztkosten sind eine strukturelle Marktveränderung. Das Argument „Eine Tierversicherung ist viel zu teuer" muss vor dem Hintergrund realer Operationskosten von 2.000 bis 5.000 Euro einfach neu bewertet werden.
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