VHV-Studie

Extremwetter bedroht jedes Gebäude – Politik plant Elementarschutz-Reform

Extremwetter bedroht bundesweit jedes Gebäude, zeigt eine neue VHV-Studie. Die Politik reagiert: Ein Eckpunktepapier plant die Angebotspflicht für Elementarschutz bei neuen und bestehenden Policen.

Ein umgestürzter Baum blockiert nach einem Gewitter eine Straße.

Ein umgestürzter Baum blockiert nach einem schweren Gewitter eine Straße: Neben einzelnen Großereignissen treiben vor allem viele lokale Wetterphänomene und länger anhaltende oder rasch aufeinanderfolgende Extremwetterlagen (Kaskadeneffekte) die Schadenbilanzen der Versicherer nach oben. | Quelle: ollo

Die Klimakrise verändert die Schadensituation in der Wohngebäudeversicherung grundlegend. Eine aktuelle Untersuchung der VHV Allgemeine Versicherung und des Instituts für Bauforschung (IFB) belegt, dass klassische Risikoregionen zunehmend an Bedeutung verlieren. Stattdessen kann Extremwetter mittlerweile potenziell jedes Gebäude in Deutschland treffen.

Neben einzelnen Großereignissen treiben vor allem viele lokale Wetterphänomene und länger anhaltende oder rasch aufeinanderfolgende Extremwetterlagen (Kaskadeneffekte) die Schadenbilanzen der Versicherer nach oben.

Neue Anforderungen an die Baupraxis

Die Studie zeigt auch, dass Sturm, Hagel, Starkregen, Hitze und Überschwemmungen die Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb deutlich verändern. Widerstandsfähige Gebäude- und Quartierskonzepte rücken stärker in den Fokus - von hagelresistenteren Materialien über bessere Entwässerung und Regenwasserrückhaltung bis hin zu wirksamem Hitzeschutz.

Politik treibt Angebotspflicht voran

Die wachsende Gefahrenlage forciert nun auch politische Maßnahmen. Auf dem GDV-Versicherungstag in Berlin kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein fertiges Eckpunktepapier zur Ausweitung der Elementarschadenversicherung an. Einen konkreten Referentenentwurf stellt sie für das erste Quartal 2027 in Aussicht.

Das Konzept zielt darauf ab, dass Versicherer künftig bei jedem Wohngebäude-Neuvertrag einen Elementarschutz nach aktuellem Marktstandard anbieten müssen. Gleichzeitig erhalten Bestandskunden die Option, ihre bestehenden Policen entsprechend aufzuwerten.

Opt-out-Modell statt strikter Pflicht

Einer vollständigen Versicherungspflicht nach dem Vorbild der Kfz-Haftpflicht erteilte Hubig eine Absage. Die Koalition prüft stattdessen ein Opt-out-Modell.

Um zu verhindern, dass Immobilienbesitzer in Hochrisikogebieten den Versicherungsschutz ablehnen und im Schadenfall auf staatliche Nothilfen spekulieren, fordert die Ministerin differenzierte Lösungen – etwa über obligatorische Selbstbehalte und risikoabhängige Prämien. Neben dem reinen Versicherungsschutz definierte sie zudem die staatliche Klimaanpassung und Prävention als zentrale Bausteine der neuen Strategie.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt die geplante Angebotspflicht für Neu- und Bestandsverträge sowie die Elemente der Freiwilligkeit. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen pocht jedoch auf einen praktikablen Zeitplan für die Branche: Um den Bestand rechtssicher und technisch sauber umzustellen, benötigten die Versicherer nach Vorlage des Gesetzentwurfs eine ausreichende Übergangsfrist.

>> Die Studie „Klimawandel und Extremwetterereignisse - Schadenentwicklung und Anforderungen an Wohngebäude" von VHV und IFB können Sie hier herunterladen.

Long Story short

  • Flächendeckendes Risiko: Laut VHV- und IFB-Studie können Extremwetterereignisse potenziell jedes Gebäude in Deutschland treffen. Auch aufeinanderfolgende Wetterlagen können Schäden verstärken.

  • Angebotspflicht geplant: Bei Wohngebäude-Neuverträgen soll künftig ein Elementarschutz nach aktuellem Marktstandard angeboten werden. Bestandskunden sollen ihre Verträge erweitern können.

  • Keine generelle Versicherungspflicht: Die Bundesregierung prüft ein Opt-out-Modell. Ein Referentenentwurf ist für das erste Quartal 2027 angekündigt; der GDV fordert für das Neugeschäft eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes. Für die vollständige Bestandsumstellung geht der Verband von einem Zeitraum von mindestens 30 Monaten aus.