Schadenfall der Woche

Porsche kaputt: Warum nur Idealfahrer den vollen Schaden ersetzt bekommen

Nach einem Unfall von Privatfahrern auf dem Nürburgring ging es um die Frage der Mitschuld. Der Kfz-Versicherer eines BMW wollte nicht voll leisten, eine Porsche-Halterin sah bei sich aber keinen Fehler.

Eine Haft- und Bewährungsstrafe hat die Aktion von Betrügern im Bärenkostüm nach sich gezogen.

| Quelle: procontra

Auf der Rennstrecke Nürburgring in Rheinland-Pfalz sind oft auch Privatleute mit ihren Autos unterwegs, um ihre geheimen Talente als Rennfahrer aufzuspüren. Doch zum Leidwesen einer Porschefahrerin kam es dort zu einem Unfall mit ihrem teuren Fahrzeug. Weil der BMW vor ihr Öl verlor, kam sie ins Rutschen und kollidierte mit der linken Schutzplanke. Am Porsche entstand ein Schaden von mehr als 100.000 Euro. Diesen wollte der Kfz-Haftpflichtversicherer des BMW-Fahrers aber nur zu etwa zwei Dritteln ersetzen. Der Fall landete vor dem Landgericht Koblenz (Urteil vom 11. Juni 2026, Az. 5 O 212/24).

Die Porsche-Halterin argumentierte, dass der BMW nachweislich das Öl verloren habe und zugleich sie und der damalige Fahrer des Porsche keinen Fehler gemacht hätten. Das sahen die Richter am LG Koblenz anders. Sie erklärten, dass wer mit einem Fahrzeug am Verkehr teilnimmt, sich an die jeweilige Richtgeschwindigkeit zu halten habe und damit rechnen müsse, dass es zu Ölverlusten auf der Rennstrecke kommt.

Richtgeschwindigkeit 130 Stundenkilometer

Als Richtgeschwindigkeit für den Nürburgring nannte das Gericht 130 Stundenkilometer. Dabei bezog es sich auf eine Entscheidung des OLG Koblenz. Dieses habe 2023 festgestellt, dass es auf der Nordschleife des Nürburgrings regelmäßig zum Austritt von Öl komme, was die Gefahr des Ausrutschens mit sich bringe. Schon kleinere Überschreitungen der Richtgeschwindigkeit könnten zu einem Kontrollverlust über das Fahrzeug führen. Nur wer die Richtgeschwindigkeit einhalte, sei ein Idealfahrer und könne eine eigene Teilhaftung komplett ausschließen.

Diesen Beweis konnte Porsche-Halterin und -Fahrer aber nicht erbringen, weshalb sie weiter eine Mitschuld an dem Schaden traf. Allerdings sah das LG Koblenz diesen nicht bei einem Drittel, sondern nur bei 20 Prozent. Somit wurden der Frau weitere rund 16.000 Euro vom Kfz-Versicherer zugesprochen. Etwa 25.000 Euro muss sie nun noch selbst tragen.