Franke und Bornberg-Rating

Grundfähigkeitsversicherung: Warum der Gleichgewichtssinn so wichtig ist

Nur noch 15,6 Prozent der Grundfähigkeitsversicherungen im Markt erreichen die Bestnote FFF+ im Rating des Analysehauses Franke und Bornberg. Grund dafür sind neue Kriterien, die in die Bewertung einfließen.

Patient bei Arzt

Erkrankungen des Bewegungsapparates führen am häufigsten zu einer Anerkennung der Leistung in der Grundfähigkeitsversicherung. | Quelle: miodrag ignjatovic

Eine deutliche Veränderung im Markt der Grundfähigkeitsversicherungen zeigt das neue Rating von Franke und Bornberg: Nur noch 15,6 Prozent der Tarife erreichen demnach die Höchstnote FFF+, im Vorjahr lag der Anteil nach Angaben des Analysehauses noch bei 38 Prozent. Verantwortlich dafür seien niedrigere Gewichtungen für Kriterien, die sich inzwischen am Markt durchgesetzt hätten, sowie die neu aufgenommene Kern-Grundfähigkeit „Gleichgewichtssinn“.

Die neue Grundfähigkeit „Gleichgewichtssinn“ sei die einzige neue Kernfähigkeit, deren Verlust einen eigenständigen und in der Praxis relevanten Fall darstellt. Er lässt sich nicht durch bereits bewertete Fähigkeiten abbilden. Beim Gleichgewichtssinn geht es darum, ob die versicherte Person ihren Körper noch ausreichend kontrollieren und stabilisieren kann. Wird diese Fähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung in dem in den Versicherungsbedingungen definierten Umfang beeinträchtigt, kann der Versicherungsfall eintreten.

Ebenfalls neu ist das Kriterium „Angebot von Unterstützungsleistungen“. Entfallen seien die Kriterien „Zulässige Aufenthaltsdauer außerhalb des Geltungsbereichs“ und „Wiederaufleben des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung“ – beide erfülle der Markt inzwischen praktisch einheitlich.

Neue Kriterien sind entscheidend für Beurteilung

Aktuell bieten 26 Versicherer eine Grundfähigkeitsversicherung an. 39,6 Prozent der Grundfähigkeitsversicherungen erhalten die Note FFF, 28,1 Prozent die Note FF+. 16,7 Prozent der Tarife erhalten nur die Note F+, die Noten F und F- vergibt das Rating aktuell an keinen Tarif.

„Der Markt hat bei früheren Unterscheidungsmerkmalen nachgezogen: Kriterien, die noch vor wenigen Jahren echte Qualitätsunterschiede zwischen den Tarifen zeigten, erfüllt heute nahezu jeder Versicherer. Damit sie nicht länger die eigentlichen Unterschiede überstrahlen, verlieren sie in unserer Methodik an Gewicht“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

Häufigste Leistungsanerkennung: Einschränkungen an Armen und Beinen

Am häufigsten führten Erkrankungen des Bewegungsapparates, insbesondere der Arme und Beine, zu einer Anerkennung der Leistung. Das hat Franke und Bornberg im hauseigenen Leistungspraxisrating Grundfähigkeit herausgefunden. Die Anerkennungsquote liege aktuell bei rund 36 Prozent. Auf Grund der teilweise noch jungen Bestände ist die Aussagekraft der Quote jedoch eingeschränkt. Im Vergleich: Die Berufsunfähigkeitsversicherung weist eine deutlich höhere Anerkennungsquote von fast 80 Prozent aller Anträge auf.

Vermittler sollten Bedingungen besonders transparent halten

Für den Vermittler bedeutet das Ergebnis: „Gerade weil sich Grundfähigkeitsversicherungen in Leistungsumfang und Definitionen deutlich unterscheiden, kommt einer sorgfältigen Beratung besondere Bedeutung zu. Vermittler sollten ihren Kunden transparent aufzeigen, welche konkreten Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sein müssen und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes liegen. Ein realistisches Erwartungsmanagement ist entscheidend, damit aus einer vermeintlich einfachen Absicherung keine falschen Vorstellungen über den Leistungsfall entstehen“, empfiehlt Philipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.

long story short

  • Top-Noten stark gesunken: Nur noch 15,6 % der Tarife erreichen die Höchstnote FFF+ (Vorjahr: 38 %). Grund: Neue Kriterien wie „Gleichgewichtssinn“ und gestrichene Marktstandards, die heute alle erfüllen.

  • Leistungsanerkennung bleibt niedrig: 36 % der Anträge werden anerkannt – meist bei Einschränkungen an Armen und Beinen. Im Vergleich zur BU (80 %) zeigt sich die eingeschränkte Praxisrelevanz.

  • Beratung wird entscheidend: Vermittler müssen klare Bedingungen kommunizieren, um falsche Erwartungen zu vermeiden – besonders bei den unterschiedlichen Leistungsdefinitionen der Tarife.