Es geht um 50 Millionen Euro

CEO-Fraud: LAG Köln sieht Führungskraft voll in der Haftung

Ein spektakuläres Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln beschäftigt die Chefetagen deutscher Unternehmen. Demnach kann eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Police zur vollen Arbeitnehmer-Haftung führen. Ein Manager soll deshalb einen Betrugsschaden von über 50 Millionen Euro ersetzen.

Führungskraft blickt aus einem Bürofenster.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung zur vollen Haftung eines leitenden Angestellten führen kann. | Quelle: shapecharge

Der folgenschwere Wirtschaftskrimi ereignete sich in der Finanzabteilung eines internationalen Unternehmens. Dort war der betroffene Angestellte als „Head of Global Treasury“ für die gesamten finanziellen Ressourcen der Firma verantwortlich und besaß weitreichende Zahlungsbefugnisse.

Schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses hatte der Arbeitgeber für ihn eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Police) mit einer Deckungssumme von bis zu 150 Millionen US-Dollar abgeschlossenen. Mit einer solchen Versicherung sollen Führungskräfte vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehlentscheidungen geschützt werden.

Finanzmanager fällt auf Geldtrick rein

Doch dann geriet der Finanzmanager ins Visier professioneller Betrüger, die die berüchtigte „CEO-Fraud“-Masche (auch bekannt als Cheftrick) anwandten. Dem Mitarbeiter wurde vorgespiegelt, sein Vorgesetzter plane die Gründung einer neuen Gesellschaft in Asien, deren Finanzvorstand er werden solle.

Nachdem die erste Kontaktaufnahme der Betrüger mit dem Angestellten über die im dienstlichen Telefonverzeichnis angegebene Rufnummer seines Vorgesetzen erfolgt war, erhielt er weitere Zahlungsanweisungen über einen Messenger-Dienst an seine private Mobilfunknummer. „Eine persönliche Rückversicherung bei seinem Vorgesetzten nahm der Angestellte zu keinem Zeitpunkt vor“, so das Gericht.

Der Manager ging den Tätern am Ende komplett auf den Leim: Innerhalb von nur 25 Tagen veranlasste er knapp 60 Überweisungen auf verschiedene Konten. Als das Unternehmen den Schwindel bemerkte, waren mehr als 50 Millionen Euro Firmenkapital verschwunden.

Die Konsequenzen folgten prompt: Der Arbeitgeber feuerte den Finanzchef fristlos und klagte auf den vollständigen Ersatz des Schadens.

Volle Haftung trotz D&O-Schutz

Das Landesarbeitsgericht sah die fristlose Kündigung aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens als wirksam an und gab der Klage des Arbeitgebers auf Schadensersatz statt (Urteil vom 31.7.2026 – 8 SLa 603/25).

Eine Haftungserleichterung zugunsten des Angestellten nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung lehnte das Gericht ab. Denn eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung schütze den Angestellten ähnlich wie eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Es bestehe daher kein Anlass, aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes von einer vollen Haftung des Angestellten abzuweichen, so die Begründung.

Präzedenzfall für Arbeitnehmerhaftung

Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) stellt die Entscheidung das System der Managerhaftpflichtversicherung auf die Probe. „Denn die Crux könnte sein, dass die Versicherung die Deckungszusage verweigert, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde – wie es offenbar nach Lesart des Landesarbeitsgerichts Köln geschehen ist. Dem Unternehmen bliebe dann nur noch die Möglichkeit, die Spitzenkraft persönlich in Regress zu nehmen.“ Arbeits- und Haftungsrechtler sprächen bereits davon, dass das Landesarbeitsgericht Köln in Deutschland einen neuen Präzedenzfall für die Arbeitnehmerhaftung geschaffen habe.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es wurde eine Revision zugelassen. Sie ist unter dem Aktenzeichen 2 AZR 164/26 beim Bundesarbeitsgericht anhängig.

Long Story short

  • Schaden: Ein leitender Angestellter veranlasste nach einem CEO-Fraud innerhalb von 25 Tagen knapp 60 Überweisungen über mehr als 50 Millionen Euro.

  • Haftung: Das LAG Köln bestätigte die fristlose Kündigung und lehnte eine Haftungsbegrenzung wegen der arbeitgeberfinanzierten D&O-Police ab.

  • Offener Ausgang: Das Urteil vom 31. Juli 2026 ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig.