EU-Kleinanlegerstrategie

RIS-Kompromiss steht: BVK begrüßt Aus für das Provisionsverbot

Provisionsverbot vom Tisch, aber viele Fragen offen. Laut BVK wird insbesondere die konkrete Ausgestaltung des künftigen Maßstabs des „Kundennutzens“ bei Provisionen entscheidend sein. Hier sieht der Verband weiteren Klärungsbedarf und hat bereits ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.

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BVK‑Präsident Michael H. Heinz | Quelle: BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht in den aktuellen Entwicklungen rund um die europäische Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy - RIS) wichtige Fortschritte für die Versicherungs‑ und Vermittlerbranche.

Besonders hervorzuheben sei, dass ein ursprünglich viel diskutiertes generelles Provisionsverbot nicht Bestandteil der Einigung geworden ist. Stattdessen bleiben Vergütungen zulässig, sofern sie den Kundeninteressen nicht entgegenstehen und einen konkreten Nutzen bieten. Ergänzend wird ein europaweiter Anreiztest („Inducement Test“) eingeführt, der dies sicherstellen soll.

„Dass ein pauschales Provisionsverbot abgewendet werden konnte, ist ein wichtiges Signal für die Sicherstellung einer flächendeckenden Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärt BVK‑Präsident Michael H. Heinz. Die Europäische Kommission bewertet den Kompromiss ebenfalls positiv und will die noch ausstehenden Detailregelungen praxisnah, verhältnismäßig und bürokratiearm umsetzen.

Doch wie wird „Kundennutzen“ künftig bewertet?

Aus Sicht des BVK wird insbesondere die konkrete Ausgestaltung des künftigen Maßstabs des „Kundennutzens“ entscheidend sein. Hier sieht der Verband weiteren Klärungsbedarf und hat bereits ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.

Nachdem der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) am 5. Juni 2026 den finalen Kompromisstext gebilligt hatte, kann das Gesetzgebungsverfahren nun in die formale Abschlussphase gehen. Die endgültige Verabschiedung wird in einer der kommenden ECOFIN‑Sitzungen erwartet. Parallel dazu steht noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments im Plenum aus, die derzeit für Mitte September vorgesehen ist. Die Veröffentlichung der finalen Gesetzestexte wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten voraussichtlich 24 Monate Zeit zur Umsetzung, die Anwendung der Regeln erfolgt rund 30 Monate nach Inkrafttreten.

Long Story short

  • Provisionsverbot vom Tisch: Der BVK wertet die Einigung zur europäischen Retail Investment Strategy (RIS) als Erfolg für Vermittler. Ein generelles Provisionsverbot ist nicht Bestandteil des Kompromisses. Vergütungen bleiben zulässig, wenn sie den Kundeninteressen dienen und einen konkreten Nutzen bieten.

  • Kundennutzen wird zum Schlüsselkriterium: Mit dem neuen europaweiten „Inducement Test“ rückt die Frage in den Fokus, wie Kundennutzen künftig definiert und nachgewiesen werden muss. Der BVK sieht hier noch erheblichen Klärungsbedarf und hat dazu bereits ein Gutachten beauftragt.

  • Finale Verabschiedung rückt näher: Nach der Zustimmung des COREPER II befindet sich die RIS in der Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens. Die endgültige Annahme durch Rat und Europäisches Parlament wird in den kommenden Monaten erwartet. Nach Inkrafttreten bleiben den Mitgliedstaaten voraussichtlich zwei Jahre für die Umsetzung.