Keine Wiederanhebung enthalten

Rentenfaktor: Verbraucherzentrale geht gegen weitere Versicherer vor

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will zwei weitere Lebensversicherer verklagen, erneut wegen Rentenfaktor-Klauseln. Zwei andere sollen derweil ihr Unterlassen erklärt haben.

Mann liest Briefe

An zwei weitere Lebensversicherer will die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zuletzt unerfreuliche Briefe verschickt haben. Gut möglich, dass es nicht die letzten sein werden. | Quelle: stockbusters

Im Streit um Rentenfaktor-Klauseln in privaten Rentenversicherungsverträgen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun offenbar Klage gegen zwei weitere Lebensversicherer eingereicht. Wie die VZ BaWü auf ihrer Internetseite kundtut, geht es dabei zum einen um die Pro bAV Pensionskasse AG, ein Unternehmen der Frankfurter Leben-Gruppe, und zum anderen um die Proxalto Lebensversicherung AG, das größte Unternehmen innerhalb der Viridium-Gruppe. Bei beiden Lebensversicherern handelt es sich um Unternehmen, die auf den Run-off von übernommenen Vertragsbeständen spezialisiert sind.

Bei den beanstandeten Klauseln beider Unternehmen geht es, den Verbraucherschützern zufolge, im Kern um das gleiche Thema wie bei der Allianz Lebensversicherung, deren Klausel Ende 2025 vom BGH gekippt wurde. Die Versicherer hätten sich darin die Option offengehalten, den Rentenfaktor etwa wegen gesunkener Zinsen oder einer gestiegenen Lebenserwartung nach unten anzupassen, was zu niedrigeren monatlichen Auszahlungen an die Kunden führen würde. Die Verbraucherschützer kritisieren – und das wurde so auch vom BGH bestätigt – dass dann aber auch eine Wiederanhebung bei gegenteiligen Entwicklungen enthalten sein muss. Diese fehle jedoch bei den beanstandeten Klauseln.

Erst vor wenigen Tagen hatte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG gegenüber der VZ BaWü eine entsprechende Unterlassungserklärung bezüglich der Klausel-Verwendung abgegeben. Wie die Verbraucherschützer mitteilen, sollen nun auch die Allianz Pensionskasse AG und die SV Sparkassenversicherung Lebensversicherung AG entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben haben. Da man mit Proxalto und der Pro bAV Pensionskasse in Folge der Abmahnung zu keinem Ergebnis gekommen sei, habe man nun Klage gegen die beiden Unternehmen eingereicht.

Noch keine Klage erhalten

Zumindest bei der Proxalto sei aber noch keine Klageschrift der VZ BaWü angekommen, teilte das Unternehmen an diesem Donnerstag auf procontra-Nachfrage mit. Zudem habe der Versicherer nach dem BGH-Urteil gegen die Allianz seine Vertragsbedingungen geprüft und geht anscheinend selbstkritisch mit diesen um. „Im Rahmen dieser Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass eine von einer unserer Versicherungsgesellschaften verwendete Klausel möglicherweise von den Erwägungen des Bundesgerichtshofs erfasst sein könnte“, erklärte ein Sprecher der Muttergesellschaft gegenüber procontra. Proxalto will nun hiervon betroffene Kundinnen und Kunden proaktiv informieren und etwaige auf Grundlage dieser Klausel vorgenommene Anpassungen des Rentenfaktors zurücknehmen.

Long Story short:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will Klage gegen die Pro bAV Pensionskasse und die Proxalto Lebensversicherung wegen Rentenfaktor-Klauseln eingereicht haben. Die Klauseln ähneln einer Ende 2025 vom BGH gekippten Allianz-Regelung. Proxalto erklärt, betroffene Bedingungen zu prüfen, Kunden zu informieren und mögliche Rentenfaktor-Senkungen auf Basis der Klausel rückgängig zu machen.