Bundestagsbeschluss
Bürokratieabbau für Immobilienmakler und Versicherungsvermittler geplant

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche ein Gesetzespaket von Union und SPD verabschiedet, bei dem es um einige Maßnahmen geht, die dazu führen sollen, dass die Ausgaben von Unternehmen sinken, die auf die Einhaltung bürokratischer Erfordernisse entfallen. Der Gesetzentwurf dient dem Bürokratierückbau und soll entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben.
Durch das Gesetz werden laut Bundesregierung „im Interesse des Bürokratierückbaus“ entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten gestrichen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. So gilt beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes erteilt, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten etwas anderes entschieden hat.
So entfallen für Immobilienmakler künftig die Weiterbildungspflichten, allerdings sollen anders als ursprünglich vorgeschlagen die Weiterbildungspflichten für Wohnimmobilienverwalter bestehen bleiben.
Für Versicherungsvermittler und -makler nach §34 d GewO und Finanzanlagenvermittler nach §34 f GewO soll der bürokratische Weg ebenfalls etwas erleichtert werden. Mit dem neu gefassten Absatz 1 des § 6a Gewerbeordnung soll die Genehmigungsfiktion nunmehr auf alle nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtigen Gewerbe ausgeweitet werden (mit Ausnahme des besonders sicherheitsrelevanten Bewachungsgewerbes). „Dies dient der angestrebten Beschleunigung von Verwaltungsverfahren“, erläutert Norman Wirth vom AfW. Das bedeutet laut Gesetz: „Hat die Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt.“
In der Begründung wird zudem ausdrücklich erwähnt, dass bislang unter anderem
Versicherungsvermittler (§ 34d GewO),
Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO),
Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) sowie
Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO)
von der Genehmigungsfiktion ausgenommen waren. Künftig sollen auch diese Gewerbe unter die neue Regelung fallen.
Long Story Short:
Genehmigungsfiktion ausgeweitet: Künftig sollen auch Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) von der automatischen Genehmigung profitieren, wenn Behörden nicht innerhalb von drei Monaten entscheiden.
Bürokratieabbau beschlossen: Union und SPD wollen die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent beziehungsweise 16 Milliarden Euro senken und Verwaltungsverfahren beschleunigen.
Makler profitieren teilweise: Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler entfällt künftig, während Wohnimmobilienverwalter weiterhin zur Weiterbildung verpflichtet bleiben.
