Während Reparatur

BGH-Urteil: Kfz-Versicherer muss Mietwagenkosten nicht immer voll bezahlen

Während der Reparatur seines Autos hatte sich ein Geschädigter für einen niederklassigen Mietwagen entschieden, wollte aber Kosten analog seines eigenen Fahrzeugs ersetzt bekommen. Der Bundesgerichtshof musste entscheiden.

Autoschlüssel werden übergeben

Augen auf bei der Mietwagenbestellung, ansonsten kann man trotz Kfz-Schaden auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. | Quelle: skynesher

Nach einem Unfall befand sich der VW Multivan (Fahrzeugklasse 9 nach Schwacke) des Geschädigten für fünf Tage zur Reparatur in einer Werkstatt. Um diese Zeit motorisiert zu überbrücken, mietete er sich einen VW Tiguan (Fahrzeugklasse 7 nach Schwacke) für insgesamt 1.604,57 Euro. Schließlich sind die Kosten für einen Mietwagen während der Reparatur Teil des Kfz-Schadens, für den die Police des Unfallgegners aufkam.

Doch der Kfz-Versicherer bezahlte ihm zunächst nur 523 Euro und vor Gericht sprach ihm das Amtsgericht Stuttgart auch nicht den vollen Restbetrag, sondern nur 452,48 Euro zu. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart versuchte der Mann, die übrigen 629,09 Euro zu erstreiten, scheiterte aber damit.

Wirtschaftlichkeitsgebot beachten

Genauso erging es ihm nun vor dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.05.2026, Az. VI ZR 67/25). Die Begründung: Grundsätzlich darf der Geschädigte einen gleichwertigen Ersatzwagen anmieten und die Kosten dafür ersetzt verlangen. Entscheidet er sich aber für einen niederklassigen Mietwagen, so kann er auch nur die dafür erforderlichen Kosten erstattet bekommen. In diesem Fall lagen die Kosten für den niederklassigen Tiguan höher als die für den höherklassigen Multivan – vereinfacht gesagt war der Mietwagen also überteuert. Aufgrund des sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebots müsse der Gläubiger aber im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg zur Schadensbehebung wählen. Der Geschädigte habe sich bei der Anmietung auch nicht in einer besonderen Eil- oder Notsituation befunden, so der BGH.

Somit gilt: Bei einem Kfz-Schaden steht im Rahmen der Mietwagenkostenerstattung nicht automatisch ein Budget gemäß des zu reparierenden Fahrzeugs zur freien Verfügung. Vielmehr würde den Geschädigten eine Erkundigungspflicht treffen, die Preise für verschiedenklassige Ersatzfahrzeuge miteinander zu vergleichen.

long story short:

Nach einem Unfall mietete ein Geschädigter für fünf Reparaturtage einen VW Tiguan, obwohl sein VW Multivan höherklassig war. Die Kosten von 1.604,57 Euro bekam er nicht vollständig ersetzt. Der BGH bestätigte: Wer einen niedrigeren Ersatzwagen wählt, kann nur die dafür erforderlichen, wirtschaftlichen Kosten verlangen. Geschädigte müssen Preise vergleichen.