AfW-Stellungnahme

Beratung und Vergütung: EU-Kommission will PEPP-Entwurf überarbeiten

Neustart fürs PEPP: EU-Parlament will den 1-Prozent-Kostendeckel streichen, die Beratungspflicht retten und Sonderregeln bei der Vergütung verhindern. Warum der AfW den Entwurf begrüßt, aber vor einer reinen „Digital-First“-Beratung warnt.

EU-Flaggen vor EU-Gebäude

Die EU-Kommission will den PEPP-Entwurf überarbeiten. | Quelle: ingvar shapik

Das paneuropäische Altersvorsorgeprodukt (PEPP) gilt seit 2019 als Totalausfall am Markt. Ein neuer Berichtsentwurf im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) soll das Produkt nun wiederbeleben: Das bisherige Basis-PEPP soll künftig als „EuroPension Product" ein erkennbares EU-Label tragen. Hinzu kommen ein arbeitgeberfinanziertes „Work PEPP" mit optionaler automatischer Einbeziehung der Belegschaft sowie eine erleichterte Übertragbarkeit zwischen PEPP-Varianten und nationalen Vorsorgeprodukten.

Aus Vermittlersicht bringt der Parlamentsentwurf drei wesentliche Weichenstellungen:

  1. Erhalt der Beratungspflicht: Die Kommission wollte das Basis-PEPP zum reinen beratungsfreien Ausführungsgeschäft degradieren. Der Berichtsentwurf für den ECON-Ausschusses hält dagegen fest, dass Beratung ein wichtiger Bestandteil des Abschlusses eines Altersvorsorgeprodukts bleibt – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard- oder ein maßgeschneidertes PEPP handelt. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass Beratung zu wichtigen Zeitpunkten im Lebenszyklus des Produkts oder bei erheblichen Änderungen der finanziellen Situation der Kundinnen und Kunden stattfindet.

    Der AfW hatte nach eigenen Angaben in seiner Stellungnahme genau davor gewarnt, ein Altersvorsorgeprodukt für „von sich aus geeignet" zu erklären und ohne Beratung anzubieten. Das Parlament hält an der Beratung fest, setzt jedoch auf einen „Digital-First“-Ansatz: Die Beratung erfolgt standardmäßig digital, aber Kunden können eine persönliche Vor-Ort-Beratung aktiv anfordern. Der AfW sieht das genau umgekehrt: Die persönliche Beratung durch einen unabhängigen Vermittler sollte laut Verband keine Sonderleistung sein, die der Kunde eigens einfordern muss, sondern der eigentliche Qualitätsanker.

  2. Wegfall des 1-Prozent-Kostendeckels: Die starre Obergrenze von 1,0 Prozent – einer der Hauptgründe für das Scheitern des Produkts – entfällt. Stattdessen müssen Kosten und Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen und im PEPP-KID transparent ausgewiesen werden. Der AfW hatte den starren Deckel stets als einen der Hauptgründe für das Scheitern des PEPP benannt und zugleich davor gewarnt, ihn über Umwege – etwa überzogene Value-for-Money-Vorgaben – wieder einzuführen. „Transparenz über die Kosten schützt Verbraucher wirksamer als eine willkürlich gegriffene Obergrenze, die am Ende nur dazu führt, dass Beratung gar nicht erst angeboten wird", so Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW und Mitglied des Boards der FECIF.

  3. Kein Zwang zur Honorarberatung: Der Entwurf streicht die Klausel, wonach das Basis-PEPP zwingend provisionsfrei vertrieben werden muss. Die Wahl der Vergütungsform bleibt damit offen; Sonderregeln abseits von IDD und MiFID II werden vermieden.

AfW sieht Teilerfolg mit Abstrichen

Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) begrüßt die Korrekturen, mahnt beim Beratungszugang jedoch Nachbesserungen an. „Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Kritisch bewertet der Verband jedoch die Verschiebung zur reinen Opt-out-Lösung: Die persönliche Beratung drohe zur Ausnahme auf Antrag zu werden, statt als regulärer Qualitätsanker zu fungieren.

So geht es weiter

Die finale Abstimmung im ECON-Ausschuss ist für Herbst 2026 geplant. Anschließend starten die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission, um die Reform vor den nächsten Europawahlen abzuschließen.

Long Story short

  • 1-Prozent-Kostendeckel fällt: Die starre Obergrenze wird gestrichen, um das künftige „EuroPension Product“ für Anbieter und Vermittler wirtschaftlich rentabel zu machen.

  • Beratungspflicht gerettet: Das EU-Parlament stoppt den beratungsfreien Vertrieb der EU-Kommission, setzt jedoch standardmäßig auf einen „Digital-First“-Ansatz mit persönlicher Beratung auf Kundenwunsch.

  • Kein Provisionsverbot: Eine isolierte Honorarpflicht für das Basis-PEPP ist vom Tisch – die Wahl der Vergütungsform bleibt wie in IDD und MiFID II gewahrt.