Neue EU-Richtlinie
§34k sorgt unter Kreditvermittlern für Aufruhr
Große Veränderungen für Verbraucherkreditvermittler stehen bevor: Mit dem neuen § 34k GewO wird die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen zu einem eigenständig regulierten Gewerbe. Hintergrund: Das Gesetz ist notwendig, um die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 in nationales Recht umzusetzen.
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