Urlaubstrend Wohnmobil: „Transporte auf Fähren mitversichern“

Statt auf All-Inclusive setzen in der Pandemie immer mehr Menschen beim Reisen aufs Wohnmobil. Die R+V Versicherung zählte 2020 fast 20 Prozent mehr versicherte Camper als im Vorjahr. Dabei müssen Berater in puncto Versicherungsschutz einige Punkte beachten. Was genau – darüber sprach procontra mit dem Versicherungsmakler Martin Hacker von „transparent-beraten.de“.

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11:06 Uhr | 02. Juni | 2021

Procontra: Durch die Corona-Krise steigt die Zahl der Neuzulassungen von Wohnmobilen und dementsprechend auch der Bedarf an Versicherungsschutz. Worauf ist beim Abschluss einer Kfz-Versicherung für Camper zu achten? 

Martin Hacker: Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung für Wohnmobile sollte man auf bestimmte Leistungen im Tarif achten, wie etwa die sogenannte Mallorca-Deckung. Kommt es im europäischen Ausland zu einem Schaden, werden die Versicherungssummen auf das in Deutschland geltende Niveau angehoben. Dies hat für den Wohnmobil-Besitzer den Vorteil, dass keine Unterversicherung droht.

Auch ein Schutzbrief ist hilfreich. Ein zusätzlicher Schutzbrief im Rahmen der Kfz-Versicherung für Wohnmobile stellt sicher, dass man bei Pannen und Unfällen ausreichend abgesichert ist. Der Versicherer übernimmt dann beispielsweise das Abschleppen, den Rücktransport sowie Übernachtungs- und Fahrtkosten. Solche Schutzbriefleistungen können als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht oder teilweise auch über Automobilclubs abgeschlossen werden. In Bezug auf Unfälle im Ausland kann als Ergänzung auch eine Ausland-Schadenschutzversicherung abgeschlossen werden. Diese sorgt dafür, dass Unfälle nach den Regeln der deutschen Kfz-Versicherung abgewickelt werden. Wohnmobil-Fahrer sollten jedoch darauf achten, in welchen Ländern eine solche Zusatzversicherung gültig ist.

Gut ist es auch, wenn man Transporte auf einer Fähre mitversichert. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn Schäden entstehen, weil das Schiff strandet oder kollidiert.

Procontra: In welchen Punkten unterscheidet sich der Versicherungsschutz im Vergleich zu einer üblichen Kfz-Versicherung?

Martin Hacker: Es gibt einen nennenswerten Unterschied in Bezug auf die Schadensfreiheitsklassen: Die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse erfolgt bei vielen Versicherern für Campingfahrzeuge nur bis zur SF-Klasse 20. Eine höhere Rabattierung durch weitere schadenfreie Jahre erfolgt hier nicht – in der normalen Kfz-Versicherung kann diese theoretisch bis zur SF-Klasse 45 gehen.

Seite 1: Zusätzlicher Schutzbrief und andere Schadensfreiheitsklassen

Seite 2: Neulinge haben ähnliches Unfallrisiko wie Pkw-Fahranfänger

Procontra: Welche Risiken gibt es gerade für Neulinge beim Fahren von Wohnmobilen? Immerhin unterscheiden sich die Abmessungen der Fahrzeuge von normalen Autos, das Fahr- und Bremsverhalten ist anders.

Martin Hacker: Größe und ein verändertes Fahr- und Bremsverhalten spielen eine Rolle. Das Unfallrisiko ist allerdings ebenso wie bei Pkw-Fahranfängern erhöht. Der Gesetzgeber schreibt zum Beispiel eine besondere Führerscheinklasse für bestimmte Wohnmobile vor. Welche das genau ist, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs ab. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen können mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Für Fahrzeuge mit einem höheren Gewicht müssen die Führerscheinklasse C1 oder C vorliegen.

Bei Fahranfängern erfolgt zudem die Einstufung in eine niedrige SF-Klasse, ähnlich wie bei Fahranfängern von PKWs, zum Beispiel in die SF-Klasse 0 oder 1/2.

Procontra: Was raten Sie Fahranfängern, um Unfallrisiken zu mindern?

Martin Hacker: Ich rate Fahranfängern generell zu vorausschauendem Fahren aufgrund längerer Beschleunigungs- und Bremswege. Außerdem gilt besondere Vorsicht bei Hanglagen, Bergstraßen oder bei besonderen Wetterverhältnissen wegen der höheren Kippneigung und Windanfälligkeit von Wohnmobilen. Zusätzlich sollte man auf eine gleichmäßige Beladung und auf eine richtige Sicherung der Ladung achten. Was ich noch empfehlen kann, ist ein zusätzliches Fahrsicherheitstraining zu absolvieren und das Rangieren und Einparken auf großen Freiflächen zu üben, am besten mit einer Hilfsperson.

Procontra: Welche Bestandteile sollten der Versicherungsschutz bei Wohnmobilen enthalten?

Martin Hacker: Neben den bereits oben erwähnten Leistungsinhalten in der Kfz-Versicherung empfiehlt sich zusätzlicher Versicherungsschutz zum Beispiel über eine gesonderte Camping-Versicherung. Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt nämlich nur fest eingebaute Zubehörteile gegen Diebstahl ab. Bewegliches Inventar im Wohnmobil oder Wohnwagen kann zwar über die Außenversicherung der Hausrat-Police abgedeckt sein, jedoch nur bedingt. Eine spezielle Camping- oder Inventarversicherung sichert dagegen den Inhalt des Wohnmobils (Fernseher, DVD-Player, Kamera, Sportausrüstung) um einiges zuverlässiger ab. Darüber hinaus sind auch Schäden am Wohnmobil selbst abgesichert. Damit ist eine Camping-Versicherung quasi eine Kombination aus Hausrat- und Kfz-Versicherung eigens für das Wohnmobil. Empfehlenswert ist sie beispielsweise auch für Dauercamper oder für Besitzer eines Mobile Homes.

Procontra: Was ist zu beachten, wenn das Wohnmobil auf Carsharing-Plattformen oder zum Verleih angeboten wird?

Martin Hacker: Oftmals ist bei einem Verleih eine hohe Kaution zu hinterlegen. Außerdem sollte man auf die Anmietbedingungen achten: Welches Fahrgebiet ist erlaubt? Gibt es eventuell bestimmte Länder, die nicht bereist werden dürfen? Zuletzt wird natürlich eine Selbstbeteiligung fällig. Wer oft Mietwagen oder Miet-Wohnmobile nutzt, kann diese mit einer sog. Carsharing- oder Selbstbeteiligungsversicherung abdecken. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall die Selbstbeteiligung – der Versicherungsnehmer zahlt dafür monatlich oder jährlich eine Prämie.