Schadenfall der Woche: Benzin oder Diesel, Hauptsache Tanken?

Derzeit stöhnen viele Autobesitzer über die anhaltend hohen Kraftstoffpreise. Jene, die Diesel tanken, konnten sich bisher noch entspannt in den Autositz schmiegen. Nicht jedoch an einer Tankstelle im Saarland. Hier könnte es für Kunden nun deutlich teurer werden.

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09:10 Uhr | 06. Oktober | 2022

Wer würde nicht gerne günstiger tanken, als er müsste? Ok, jeder. Aber wer würde billigeres Benzin tanken, obwohl der fahrbare Untersatz Diesel benötigt? Eben, niemand. Denn so ein Fehler kann sich schnell zum Desaster ausweiten. Aber genau das haben rund 250 Menschen an einer Tankstelle in Losheim am See getan.

Die Autofahrer wollten ursprünglich Diesel tanken, das zumindest früher stets günstiger zu haben war als das herkömmliche Benzin (das hat sich mittlerweile geändert). Was sie aber nicht wissen konnten: An der Zapfsäule stand zwar die korrekte Bezeichnung, nur stimmte die nicht mit dem Inhalt überein. Und so tankten unwissende Autobesitzer Benzin statt des sonst üblichen Diesels. Und das ganze vier Tage lang. Laut Tankstellenbetreiber seien die Tanks vom Lieferanten falsch befüllt worden, wie die Saarbrücker Zeitung berichtet.

Das Ende vom Lied: Die Autotanks müssen leergepumpt werden, wenn es nicht ohnehin bereits zu Schäden gekommen ist. Denn: „Ist der Motor schon gelaufen, kann ein Austausch des gesamten Einspritzsystems einschließlich Hochdruckpumpe, Injektoren, Kraftstoffleitungen und Tank erforderlich sein. Das kann mehrere Tausend Euro kosten“, warnt der ADAC auf seiner Website. „Allein gestern sind zwölf Autos gebracht worden. Bei einem ist ein massiver Schaden in Höhe von mindestens 6500 Euro entstanden“, sagt Frank Hewer, Chef und Kfz-Meister in Losheim am See gegenüber der Saarbrücker Tageszeitung.

Die Kunden müssen sich also auf einen hohen Aufwand und die entsprechenden Kosten einstellen. Allerdings ist es nicht das Verschulden der Kunden, dass sie den falschen Kraftstoff tankten. Ein Anwalt gibt den Geschädigten Hoffnung: Da die Betroffenen für eine Ware bezahlt haben, die sie jedoch nicht erhalten haben, könnten sie auf die Übernahme der Kosten für den Abschleppdienst, eventuelle Reparaturen und die Kosten eines gemieteten Ersatzwagens durch die Tankstellenbetreiber pochen.

Wichtig sei dabei, dass die Kunden eine sogenannte Abtretungserklärung unterzeichnen, um nicht in Vorkasse zu gehen. Diese Erklärung können bei Abschleppdiensten wie Werkstätten gleichermaßen eingefordert werden, so der Anwalt gegenüber der Regionalzeitung. Um die Kosten von dem Tankstellenbetreiber zurückzuholen, genüge als Nachweis der Kassenbon oder Kontoauszug. Wer bar gezahlt, aber den Kassenzettel bereits weggeworfen hat, solle auf die Sichtung der Aufnahmen von den Überwachungskameras bestehen. Die eigene Kfz-Versicherung übernehme den Schaden nicht, da kein Unfall im klassischen Sinne vorliege, so der Anwalt.

Übrigens: Wer sich mal in der Zapfsäule vergreift und seinen Wagen statt mit Normal oder Super, mit Super oder Super Plus befüllt hat, muss sich weniger Sorgen machen, solange der Motor nicht auf Hochtouren läuft. Also: Fuß vom Gas, das ist am Ende ohnehin günstiger – so oder so.