Fiat-Abgasskandal: Warum die Mecklenburgische nicht jede Klage deckt

Im Fiat-Abgasskandal macht eine große Kanzlei Druck auf die Mecklenburgische. Um die Deckungszusagen für Mandanten zu bekommen, wurde der Rechtsschutzversicherer jetzt sogar wegen versuchten Betruges angezeigt. Vor 5 Jahren ging es bereits ähnlich zur Sache.

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11:12 Uhr | 21. Dezember | 2021

Die Schlagzeile klingt erst einmal spektakulär: „Strafanzeige wegen Betrugsverdachts gegen Mecklenburgische Versicherung“ betitelte die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer aus dem Baden-Württembergischen Lahr vor wenigen Tagen eine Pressemitteilung. Die Juristen wollen den Rechtsschutzversicherer zur Finanzierung möglichst vieler Klagen im – der breiten Öffentlichkeit noch relativ unbekannten – Fiat-Abgasskandal bewegen, von dem vor allem Wohnmobile mit Fiat-Motor betroffen sind. Auch in diesen Fahrzeugen sollen manipulative Abschalteinrichtungen analog Volkswagen, Mercedes et cetera verbaut worden sein, um den Schadstoffausstoß für die Prüfer zu beschönigen.

Doch die Mecklenburgische würde in Fiat-Klagen keine Erfolgsaussichten erkennen und deshalb die Deckungsgesuche ihrer Mandanten „unisono“ abweisen, so Dr. Stoll & Sauer. In diesem Verhalten sieht die Kanzlei einen versuchten Betrug an den Versicherten. Deshalb habe man nicht nur Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet, sondern den Versicherer auch auf Deckungszusage verklagt und die BaFin darum gebeten, Ermittlungen gegen die Mecklenburgische einzuleiten.

Nicht in allen Fällen werde abgelehnt

Gegen einen eher kleinen Rechtsschutzversicherer (im Jahr 2020 hatte die Mecklenburgische mit Prämieneinnahmen in Höhe von 31 Millionen Euro nicht einmal ein Prozent Marktanteil) sieht das nach einer gewaltigen Eskalationsstufe aus. Doch bei dem Unternehmen mit Sitz in Hannover gibt man sich unaufgeregt. Von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sei den handelnden Personen bisher nichts bekannt, heißt es in einer Stellungnahme.

Zwar bestätigte der Rechtsschutzversicherer, dass Deckungsanfragen in Sachen Fiat mangels Erfolgsaussichten abgelehnt wurden, soweit dabei Ansprüche gegen den Hersteller geltend gemacht werden sollten. „Ansprüche gegen die Händler wurden selbstverständlich unter Kostenschutz gestellt, soweit die Kanzlei für diese Verfahren Deckungszusagen erbeten hatte und die Ansprüche nicht verjährt waren“, schreibt die Mecklenburgische. Für Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller sei der Nachweis erforderlich, dass dieser bewusst getäuscht und damit einen Schaden beim Käufer verursacht habe. Dieser Nachweis sei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aber bisher nicht gelungen. Das Vorliegen eines sogenannten „Thermofensters“ als Abschalteinrichtung würde dafür nicht ausreichen.

Meinungen gehen auseinander

Die Anwälte sehen das ganz anders. Es würde nicht ausschließlich um „Thermofenster“ gehen, sondern auch um ganz andere Abschalteinrichtungen bei Fiat. Diese Umstände seien der Mecklenburgischen bekannt, da ihr die Klagen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ja vorlägen. „Alle großen Versicherer decken die Fälle völlig unproblematisch“, betont ein Sprecher der Kanzlei auf procontra-Nachfrage. Die Mecklenburgische würde hier ausscheren, um keine Leistungen erbringen zu müssen.

Dr. Stoll & Sauer hätten bereits mehrere Versäumnisurteile (also ohne Erscheinen beziehungsweise Argumentation der Gegenseite) gegen Fiat erstritten. Diese Erfolge würden belegen, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestünden und der Rechtsschutzversicherer weitere Klagen somit decken müsse.

Versäumnisurteile reichen dem Versicherer nicht

Die Mecklenburgische wiederum bemängelt, dass bei den Versäumnisurteilen keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den „Behauptungen“ der Klägerseite stattgefunden hätten. Ihrer Kenntnis nach sei zudem keines dieser Urteile rechtskräftig geworden. In den Fällen, in denen tatsächlich gegen den Hersteller verhandelt wurde, wären die Ansprüche der Kläger zurückgewiesen worden, so der Versicherer.

Bei Unstimmigkeiten über die Erfolgsaussichten einer Rechtsinteressenvertretung könne der Versicherte ein unabhängiges Gutachten durch eine von der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestimmten Kanzlei verlangen oder unmittelbar eine Deckungsklage gegen den Versicherer anstrengen. Laut der Mecklenburgischen sei das Gutachterverfahren bislang in einem Fall eingeleitet worden. Dabei habe der Gutachter festgestellt, dass die Ablehnung zu Recht erfolgt sei.

Zu Beginn des Abgasskandals viel Druck gemacht

Dr. Stoll & Sauer gibt sich kämpferisch. 2015 und 2016 habe niemand daran geglaubt, dass die VW-Affäre zu einem Versicherungsfall werden würde. Deshalb habe man damals die Rechtsschutzversicherer mit Deckungsklagen zur Leistung bewegen müssen. Die Kanzlei, die den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG vertrat und dies auch aktuell gegen die Daimler AG tut, war 2016 massiv unter anderem gegen die Arag vorgegangen. In der Folge hatte sich die BaFin-Beschwerdequote bei der Arag und anderen Rechtsschutzversicherern deutlich verschlechtert.

Die Kosten, die der Abgasskandal etwa sechs Jahre nach seinem Bekanntwerden bei den Rechtschutzversicherern verursacht, nehmen weiterhin stark zu. Von Mitte 2020 bis jetzt haben sich diese fast noch einmal verdoppelt und liegen nun deutlich über einer Milliarde Euro. Mit ein Grund dafür, warum viele Rechtsschutzversicherer seit Jahren nicht aus der Verlustzone kommen.

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