Schadenfall der Woche
Manche Menschen werden vom lieben Gott offenbar ab Werk mit sehr kurzer Zündschnur geliefert. Die Konsequenzen dieser niedrigen Reizschwelle musste Anfang dieses Jahres ein Versicherungskaufmann ausbaden, dessen Fall der „Hanauer Anzeiger“ nun schildert.
Dieser bekam vor einiger Zeit einen Anruf von einem seiner Kunden, der einen Feuchtigkeitsschaden in seiner Wohnung melden wollte. Der Versicherungskaufmann – ob Makler oder Vertreter bleibt in dem Bericht unerwähnt – verwies den Anrufer auf ein Schadenformular, was dieser leicht im Internet finden könne und bitte ausfüllen solle. Darüber hinaus bat der Vermittler um Bilder von den Feuchtigkeitsschäden.
Aus bislang unbekannten Gründen kippte in diesem Moment offenbar die Stimmung des Anrufers, der den Vermittler beschuldigte, ihm nicht helfen zu wollen und diesen darauf als Gesäßteil mit fünf Buchstaben bezeichnete.
Völlig perplex, so schilderte es der Vermittler später vor Gericht, verbat er sich diesen Ton vom Anrufer, der daraufhin jedoch nur die nächste Eskalationsstufe zündete und laut Aussage des Vermittlers proklamierte: „Ich fahre jetzt los und haue dir auf die Fresse!“ Der Vermittler, so schildert er, beendete daraufhin das Telefonat. Weitere 14 Anrufversuche des mutmaßlichen Hitzkopfs nahm er nicht entgegen, stattdessen erstattete er Anzeige bei der Polizei.
Am Hanauer Amtsgericht wurde nun verhandelt. Hier überraschte vor allem der Anwalt der beschuldigten Wüterichs. Dieser beschrieb seinen Mandanten als „halt nicht die hellste Kerze auf der Torte“, der deswegen auch nicht beim Versicherungsvermittler habe angerufen haben können. Stattdessen sei es ein anderes Familienmitglied gewesen, das der Beschuldigte aber nicht benennen wolle.
Gegen seinen Mandanten sprach allerdings, dass zum einen er es war, der wenige Monate zuvor eine Versicherungspolice abgeschlossen hatte. Zum anderen hatte er in der Vergangenheit bereits zu verbalen Ausfallerscheinungen geneigt und war deshalb bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
So auch dieses Mal. Die Richterin verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 700 Euro. Offenbar verfing das Kerzen-Argument der Verteidigung nicht so richtig. Vielleicht geht dem Mann durch den erneuten – noch aber nicht rechtskräftigen - Richterspruch jetzt aber ein Licht auf.