Bund der Versicherten verleiht wieder Schmähpreis

Diese 3 Produkte kämpfen um den „Versicherungskäse“

Auch in diesem Jahr kürt der Bund der Versicherten wieder aus seiner Sicht überflüssige, überteuerte oder schlecht konzipierte Versicherungsprodukte. Die Nominierten sind in diesem Jahr die Helvetia, Advigon und das Hamburger Startup Wetterheld.

Author_image
12:06 Uhr | 05. Juni | 2023
Versicherungskäse

Auch in diesem Jahr wird wieder der Negativpreis der Versicherungsbranche, der "Versicherungskäse" verliehen.

| Quelle: Big Cheese Photo

Was haben der „Goldene Geier“, das „Fass ohne Boden“ und der „Goldene Windbeutel“ gemeinsam? Es sind Schmähpreise, die besonders negative Leistungen, Verbrauchertäuschungen oder schlechte Produkte öffentlich brandmarken sollen. Für die Versicherungsbranche ist dieser Negativpreis der vom Bund der Versicherten vergebene „Versicherungskäse“.

Konnte im vergangenen Jahr die Ergo das unliebsame Molkereiprodukt für ihre „Kidspolice“ in Empfang nehmen, wird sich der „Gewinner“ aus diesen drei Versicherern herauskristallisieren.

  • Advigon (Krebs-Schutz): Krebs-Policen stehen regelmäßig im Fokus der Käse-Jury. 2017 wurde der Krebs-Airbag der Ideal mit dem Schmähpreis ausgezeichnet, im Jahr 2020 wurde das Angebot der jetzigen Nürnberger-Tochter Getsurance öffentlich angeprangert. Dieses Jahr richtet sich die Kritik gegen die HanseMerkur-Tochter Advigon. Die Kritik ist dabei die gleiche wie bei anderen Krebs-Policen: Die Versicherung greift nicht bei jeder Krebsart und auch erst ab einer bestimmten Tumorgröße. Zudem wird der eng gefasste Versicherungsschutz kritisiert: „Wer eine andere Krankheit bekommt, der geht bei dieser Versicherung leer aus“, heißt es in der Begründung.

  •  Helvetia (Easy All@Home): Zweiter Nominierter ist in diesem Jahr die Helvetia, die eine Geräte-Flatrate-Versicherung zusammen mit dem Berliner Startup Easy Insuranc. entwickelt hat. Für 39 Euro im Monat sollen alle technischen Geräte im Haushalt vor Schäden geschützt werden können. Der Bund der Versicherten moniert allerdings, dass Versicherungsnehmer vieles beachten müssten: So müssten die Geräte erfasst, Fristen eingehalten sowie Ortungsfunktionen aktiviert werden. Besteht zudem anderweitiger Versicherungsschutz leiste die Versicherung nicht. Viele Geräte, wie beispielsweise Drohnen oder Musikinstrumente, seien zudem nicht versicherbar.

  • Wetterheld: Beim Hamburger Online-Vermittler Wetterheld können sich nicht nur Landwirte, Handwerker oder Gastronomen absichern, sondern auch Touristen gegen einen verregneten Urlaub. Wird am Urlaubsort eine bestimmte Regenmenge überschritten, greift die Versicherung. Der Bund der Versicherten hinterfragt jedoch den Sinn einer solchen Versicherung: „Der mögliche Schaden sollte selbst für Reisende ohne Regenjacke überschaubar sein.“

Neben der Fachjury darf in diesem Jahr auch die Öffentlichkeit einen „Sieger“ bestimmen. Bis zum 25. Juni dieses Jahres kann auf der Seite des Bunds der Versicherten abgestimmt werden. Die Sieger werden dann am 28. Juni – dem Tag der Versicherungen – bekannt gegeben.