Der Rechtsstreit zwischen den Helmsauer-Brüdern und der jetzigen SE Gruppe, der seit dem Ausscheiden der Helmsauer-Familie aus der Helmsauer Gruppe (jetzt SE Gruppe) schwelt, geht nun auch vor dem OLG Nürnberg weiter.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat laut einer Pressemitteilung der SE Gruppe in der Berufungsinstanz festgestellt, dass die Nutzung der Bezeichnung „Helmsauer“ durch „Helmsauer Versicherungsmakler GmbH“, „Helmsauer Verbund“, „Helmsauer Brüder Versicherungsmakler GmbH“ und „Helmsauer Brüder Verbund“ das Kennzeichenrecht der Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG, eines der Kernunternehmen der SE Gruppe, in der Bezeichnung „Helmsauer“ verletzt. Beschreibende Zusätze – etwa „Versicherungsmakler“ oder „Verbund“ – reichen laut Gericht nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr mit der geschützten Bezeichnung hinreichend auszuschließen und zu reduzieren.
Auch der Einschub des Begriffs „Brüder“ ändere daran nichts. Darüber hinaus hat das Gericht laut SE Gruppe bestätigt, dass bestimmte Werbeaussagen der Gegenseite zu ihrer Unternehmensgeschichte irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts sind.
Name Helmsauer bleibt umstritten
Die entsprechenden Hauptsacheverfahren beim Landgericht Nürnberg-Fürth sind allerdings noch nicht abgeschlossen. In zwei Versäumnisurteilen hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Gegenseite verurteilt, die Verwendung sämtlicher beanstandeten Bezeichnungen und Werbeaussagen zu unterlassen. Darüber hinaus wurde die Gegenseite zur Auskunft über ihre Vermittlungstätigkeit verurteilt sowie die Schadensersatzpflicht der Gegenseite gerichtlich festgestellt.
Die Helmsauer-Brüder können aber noch Einspruch gegen die Versäumnisurteile einlegen.
Steffen Helmsauer hatte in der Vergangenheit immer wieder gegenüber procontra bekräftigt, dass die Brüder ihren Familiennamen auch in ihrem Firmennamen tragen wollen und nicht davor zurückschrecken, dies gerichtlich durchzusetzen. So hatten die Helmsauers seit der Gründung ihre Unternehmens bereits mehrmals den Namen gewechselt, um den gerichtlichen Anforderungen nachzukommen.
Update (28.7.2026): Die Helmsauer-Brüder halten der Darstellung der gerichtlichen Auseinandersetzung durch die SE Gruppe zudem entgegen,
– dass es nach Aussagen der Anwälte der RVH Helmsauer Brüder Versicherungsmakler GmbH um Unternehmenskennzeichenrechte und nicht um die Verletzung einer eingetragenen Marke geht,
– dass kein generelles Verbot der Verwendung des Namens „Helmsauers“ ausgesprochen wurde,
– dass ausschließlich konkret angegriffene Bezeichnungen und Ausgestaltungen Gegenstand der jeweiligen Entscheidungen waren,
– dass kein konkreter Schadensersatz zugesprochen, sondern lediglich eine mögliche Ersatzpflicht dem Grunde nach festgestellt wurde, und
– dass die Entscheidungen des OLG Nürnberg ausschließlich in einstweiligen Verfügungsverfahren und damit im vorläufigen Rechtsschutz ergangen sind.
Helmsauer Gruppe bereits umbenannt
Im Juni hatte die Helmsauer Gruppe die Entscheidung getroffen, eine neue Dachmarke zu etablieren. Die Makler-Unternehmen der Helmsauer Gruppe treten seitdem als SE Gruppe auf. Unter der neuen Dachmarke setzt die Gruppe ihre Zwei-Marken-Strategie fort: zum einen Dr. Schmidt & Erdsiek (SE) für die Betreuung von Gewerbe- und Industriekunden sowie von Privatkunden und Kleingewerbe sowie zum anderen Helmsauer & Kollegen für Kunden aus dem Heilwesen – Ärzte, Kliniken und weitere Heilberufe sowie Firmenkunden.


