Teilweise über 3 Prozent: BaFin moniert Effektivkosten von Fondspolicen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist mit der Höhe der Effektivkosten von fondsgebundenen und hybriden Versicherungsanlageprodukten noch nicht zufrieden. Diese Haltung basiert auf einer Datenerhebung bei 54 Lebensversicherern, welche die Aufsicht im vergangenen Jahr durchgeführt hat.
Zwar seien die Effektivkosten, also vereinfacht gesagt die Minderung der jährlichen Rendite des Produkts, im Vergleich zur letzten Erhebung 2021 gesunken. Im teuersten Viertel des Markts seien sie jedoch immer noch hoch. In der Spitze des Marktes würden sie bei einzelnen Produkten sogar bei mehr als 3 Prozent liegen. Zudem kritisiert die BaFin, dass es bei den tendenziell niedrigeren Effektivkosten für klassische Produkte seitdem kaum eine Senkung gab.
Ein Lichtblick aus Kostensicht seien Policen, die regulär zum Ende der Ansparphase enden. Hier würden häufig Indexfonds als Anlageoption eingesetzt, was dazu geführt habe, dass die Effektivkosten im teuersten Viertel des Marktes nur 1,9 Prozent betragen.
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Als einen wichtigen Faktor für die Höhe der Effektivkosten nennt die BaFin auch vorzeitige Vertragsbeendigungen. Wer eine fondsgebundene Lebensversicherung mit 30 Jahren Laufzeit schon nach 15 Jahren kündige, müsse im teuersten Viertel des Marktes mit etwa 3,2 Prozent Effektivkosten klarkommen. Bei einer Inflation von 2 Prozent müsste das Produkt also jährlich 5,2 Prozent Rendite erzielen, um die Kaufkraft der eingezahlten Beiträge überhaupt zu erhalten.
Die vorzeitigen Vertragsbeendigungen sind anscheinend sehr relevant für den Markt. Laut BaFin hat nach 15 Jahren häufig gut die Hälfte der Kundinnen und Kunden ihren Vertrag beendet. Im Vergleich zur regulären Beendigung der Ansparphase seien die Effektivkosten dann im teuersten Anbieterviertel in der Regel 1 bis 1,5 Prozentpunkte höher.
Update zum Kundennutzen
Mit Blick auf den Kundennutzen gab über die Hälfte der Versicherer an, dass sie aktuell für Verträge im Rentenbezug keinen Risikoüberschussanteil vorsehen würden. Ein wichtiger Grund: Viele Versicherer hätten in der Vergangenheit ihre Rückstellungen erhöhen müssen, weil sie bei älteren Tarifen den weiteren Anstieg der Lebenserwartung unterschätzt hätten.
Aktuell sei nicht damit zu rechnen, dass sie ihre Rückstellungen in den nächsten Jahren weiter auffüllen müssten. Dazu kommt, dass die Lebensversicherer bei neueren Verträgen die Beiträge von vorneherein mit vorsichtigeren Annahmen zur Lebenserwartung kalkuliert hätten.
Welcher Anteil des Risikoüberschusses auf Ebene des gesamten Versichertenkollektivs für die Überschussbeteiligung verwendet werden muss, regelt die Mindestzuführungsverordnung. Verstöße gegen diese Verordnung hat die BaFin im Rahmen ihrer Abfrage jedoch nicht festgestellt.
long story short:
Die BaFin sieht die Effektivkosten fondsgebundener und hybrider Versicherungsanlageprodukte trotz Rückgängen seit 2021 weiter kritisch. Im teuersten Marktviertel liegen sie teils über 3 Prozent; bei vorzeitiger Kündigung nach 15 Jahren können sie etwa 3,2 Prozent erreichen. Häufig beendet nach 15 Jahren bereits gut die Hälfte der Kunden ihren Vertrag. Kostengünstiger schneiden Policen mit regulärem Ablauf ab, oft dank Indexfonds. Beim Kundennutzen kritisiert die BaFin, dass über die Hälfte der Versicherer Rentnern keine Risikoüberschüsse zuteilt. Verstöße gegen die Mindestzuführungsverordnung fand sie jedoch nicht.



