Gekürzte Renten

Rentenfaktor-Streit: Zurich unterliegt erneut vor Gericht

Das OLG Köln hat eine Anpassungsklausel der Zurich für Rentenkürzungen für unwirksam erklärt. In der Folge müssten die betroffenen Kunden Nachzahlungen erhalten. Doch der Versicherer will sich ein letztes Mal wehren.

Zurich-Gebäude

Immer Ärger mit dem Rentenfaktor bei der Zurich. | Quelle: Zurich

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung hat vor Gericht eine weitere Niederlage im Streit um sogenannte Rentenfaktor-Klauseln hinnehmen müssen. In dem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bürgerbewegung Finanzwende angestrengten Verfahren vor dem Kölner Oberlandesgericht (Az. 20 UKI 2/24, Urteil vom 28.08.2026) wurde die verwendete Klausel des Lebensversicherers als unwirksam erklärt.

In der Folge müsste die Zurich ihren betroffenen Kunden den Teil ihrer Rente nachzahlen, den sie aufgrund des reduzierten Rentenfaktors zurückgehalten hat. Laut den Verbraucherschützern geht es dabei um Rentenkürzungen, die 2017 erfolgt sind. Dies sei in tausenden vergleichbaren Verträgen wie im Verfahren vor dem OLG Köln der Fall gewesen.

Ursprung des Streits ist die Anpassungsklausel des Rentenfaktors des Versicherers. Diese wiederspreche dem sogenannten Symmetriegebot. Der Lebensversicherer könne in Zeiten schwacher Kapitalmärkte die Rentenhöhe der Kunden senken, sie werde aber nicht automatisch wieder erhöht, wenn sich die Marktlage wieder verbessere, so die Kritik der Verbraucherschützer. Das bestätigte nun auch das OLG Köln.

Unwirksame Anpassungsklauseln

Bereits 2023 war ein solches Urteil gegen die Zurich ergangen. Sie steht mit ihrem Rentenfaktor-Problem aber nicht allein da. Ende 2025 hatte der BGH gegen die Anpassungsklausel der Allianz entschieden, die daraufhin die getätigten Rentenkürzungen ihrer Kunden korrigierte. Die Zurich wollte sich daran jedoch nicht orientieren, da sie ihre Klauseln als nicht vergleichbar mit denen der Allianz beurteilte. Nach jetzigem Stand offenbar ein Fehler.

Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und die Revision zum BGH vom OLG Köln zugelassen. Diese Option will die Zurich auch nutzen. „Wir halten die Urteile des Gerichts für rechtlich nicht zutreffend und werden Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, um die Urteile überprüfen zu lassen. Denn wir sehen die von der Zurich Deutscher Herold verwendete Klausel im Einklang mit den vom BGH aufgestellten Anforderungen an solche Anpassungsklauseln“, erklärte ein Zurich-Sprecher an diesem Mittwoch auf procontra-Nachfrage. Für die betroffenen Kundinnen und Kunden sowie ihre Vermittler wird es also noch eine Weile dauern, bis Klarheit herrscht.

Long Story short:

Die Zurich Deutscher Herold hat vor dem OLG Köln erneut wegen einer unwirksamen Rentenfaktor-Klausel verloren. Betroffene Kunden könnten Nachzahlungen für seit 2017 gekürzte Renten erhalten. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Symmetriegebot. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zurich will Revision beim BGH einlegen.