Einigung in letzter Minute

Pflegereform passiert Kabinett – Streit um Privatversicherte vertagt

Nach wochenlanger Blockadedrohung der SPD ist die Pflegereform am Mittwoch doch noch durchs Kabinett gegangen. Der Streit über eine stärkere finanzielle Beteiligung Privatversicherter wurde vertagt.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU)

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat seine Pflegereform am Mittwoch doch noch durchs Kabinett gebracht. | Quelle: picture alliance / dts-Agentur

Erleichterung in der schwarz-roten Koalition: Nach intensiven Verhandlungen bis in die frühen Morgenstunden hat das Bundeskabinett am Mittwoch doch noch grünes Licht für die geplante Pflegereform gegeben.

Das von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) eingebrachte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) passierte die Ministerrunde kurzfristig. Zuvor hatte die SPD mit einer harten Blockade gedroht, da sie ein „reines Kürzungspaket“ zulasten der Betroffenen ablehnte.

Um die drohende Finanzlücke der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen, setzt die Koalition mit dem PNOG vorerst vor allem auf Stabilisierungsmaßnahmen. Andernfalls würde der Pflegeversicherung schon bald die Zahlungsunfähigkeit drohen.

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

  • Während der allgemeine Beitragssatz stabil bei 3,6 Prozent verbleibt, wird der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent angehoben.

  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) um 300 Euro pro Monat analog zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

  • Zum 1. Januar 2028 wird analog zur GKV-Reform ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben. Dabei gelten die gleichen Ausnahmen wie in der GKV, beispielsweise für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder häuslich pflegende Angehörige.

  • Durch Anpassungen im Begutachtungssystem soll die Vergabe von Pflegegraden strenger und zielgenauer werden. Zudem soll konsequenter geprüft werden, ob medizinische Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.

  • Keine Kürzungen für pflegende Angehörige: Die im Vorfeld befürchteten Einschnitte bei den Rentenpunkten für pflegende Angehörige sind vom Tisch.

Konflikt in Kommission ausgelagert

Der größte Zankapfel der Koalition wurde mit dem aktuellen Beschluss formell vertagt. Die SPD hatte bis zuletzt vehement einen finanziellen Ausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung (PKV) gefordert.

Da die Union einen direkten Geldtransfer ablehnte, einigte man sich jetzt auf einen klassischen politischen Kompromiss: Die Streitfrage wird in eine Expertenkommission ausgelagert. Diese soll bereits in der kommenden Woche eingesetzt werden und bis Januar 2027 konkrete Vorschläge für eine umfassende Strukturreform ausarbeiten. Die Kommission hat den ausdrücklichen Auftrag, Modelle für eine stärkere finanzielle Beteiligung der Privatversicherten vorzulegen. Gesundheitsminister Linnemann plant, die Ergebnisse bis Ostern 2027 in ein neues Gesetz gießen zu können.

PKV-Verband lehnt Ausgleichspläne kategorisch ab

Der PKV-Verband lehnt die Pläne für einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung oder gar die Übertragung von Alterungsrückstellungen kategorisch ab.

Thomas Brahm, der Vorstandsvorsitzende des PKV-Verbandes, hatte bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses davor gewarnt, das „Sparschwein der Privatversicherten“ zu schlachten. Solche Eingriffe in die private Vorsorge seien „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ und würden das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Eigentumsgarantie massiv beschädigen. Statt eines Risikoausgleichs fordert der Verband tiefgreifende, demografiefeste Strukturreformen, ohne die Beitragszahler einseitig zu belasten.

„Eine rechtmäßige und verlässliche Finanzierungsbasis ist die unverzichtbare Voraussetzung für eine zukunftssichere Pflegeversicherung und ein wichtiges Signal der Rechtsstaatlichkeit", so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. 

TK-Chef richtet Forderung an den Bund

Jens Baas, der Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), bringt noch einen anderen Aspekt in die Diskussion ein. Er fordert, die soziale Pflegeversicherung durch die Herauslösung gesamtgesellschaftlicher bzw. versicherungsfremder Leistungen zu entlasten. Dazu gehörten insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.

„Der Bund muss diese Kosten von jährlich mehr als fünf Milliarden Euro endlich übernehmen", fordert Baas. „Außerdem muss er den Pflegekassen die mehr als fünf Milliarden Euro vollständig zurückzahlen, die sie während der Pandemie für den Staat getragen haben."

Long Story short

  • Nach heftigem Streit hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen.

  • Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent, doch der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder steigt ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent.

  • Der Streit über einen finanziellen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung wird in eine Expertenkommission ausgelagert, die bis Januar 2027 Vorschläge erarbeiten soll.