Der Vorsitzende des PKV-Verbands Thomas Brahm nennt es einen „Dammbruch neuer Qualität“. Das von der SPD geführte Bundessozialministerium (BMAS) hatte vorgeschlagen, dass Geld aus der privaten Pflegeversicherung künftig in die gesetzliche Pflegeversicherung fließen soll. Das Ganze nennt das BMAS einen „Finanzausgleich“. Zudem steht eine Übertragung von Alterungsrückstellungen im Raum. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über das Papier des BMAS berichtet. Es war offenbar für die regierungsinterne Vorbereitung der geplanten Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erstellt worden war.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) reagiert nun mit scharfer Kritik. „Das in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung geltende Prinzip der Kapitaldeckung ist das einzige System, das dauerhaft zur Entlastung in der Sozialversicherung beitragen kann. Ein Finanzausgleich in der Pflegeversicherung oder die Übertragung von Alterungsrückstellungen in die Soziale Pflegeversicherung beschädigen das Vertrauen in die rechtliche Verlässlichkeit der Kapitaldeckung erheblich. Damit würde zugleich die Bereitschaft zur dringend notwendigen privaten und betrieblichen Vorsorge geschwächt“, sagt Brahm.
Rechenbeispiel entkräftet Vorschlag des BMAS
Leidtragende einer solchen Politik wären laut Brahm in erster Linie die jungen Generationen - also genau jene Gruppe, die Bundeskanzler Friedrich Merz nach eigener Aussage vor finanzieller Überforderung schützen wolle. Merz habe nach den Landtagswahlen seinen Reformwillen gezeigt und betont, das Aufstiegs- und Wohlstandsversprechen müsse auch „wieder für die junge Generation“ gelten.
Dass der Vorschlag aus Verbandssicht wenig Sinn ergibt, zeigt der PKV-Verband in einem Rechenbeispiel: Selbst bei dem in Aussicht gestellten Ausgleichsvolumen von bis zu 2 Mrd. Euro komme bei den SPV-Versicherten eine maximale Entlastung von rund 1,40 Euro im Monat an. Nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses wären es sogar nur 70 Cent. Rein rechnerisch könnten die zehn Prozent der Privatversicherten also nicht die strukturellen Finanzprobleme von 90 Prozent der gesetzlich Versicherten lösen, so der Verband. „Auf diese Weise verschiebt die Politik mit ideologiegetriebener Symbolpolitik nachhaltige Strukturreformen immer weiter in die Zukunft“, sagt Brahm.
Altersrückstellungsausgleich ist laut PKV-Verband verfassungswidrig
Als zweite Möglichkeit thematisiert das Papier des BMAS die Übertragung der Alterungsrückstellungen von der privaten in die soziale Pflegeversicherung. Die bei der privaten Pflegeversicherung aufgebauten Altersrückstellungen sollen also von der privaten in die gesetzliche Versicherung mitgenommen werden und in den Solidartopf fließen.
Für Brahm ist das ein „Anschlag auf private Vorsorge“. Denn erstmals würde ein Finanztransfer zwischen privater Versicherung und Sozialversicherung etabliert. Angespartes Vorsorgekapital würde seinem ursprünglichen Zweck entzogen und für die Finanzierung des umlagefinanzierten Systems eingesetzt. „Finanzausgleich und Portabilität sind Eingriffe in grundrechtlich geschützte Positionen und damit verfassungswidrig. Beides wäre eine Enteignung der Privatversicherten bzw. die Belastung mit einer nicht gerechtfertigten Sonderabgabe“, betont der Vorsitzende des PKV-Verbandes.
long story short
PKV-Chef Thomas Brahm kritisiert den BMAS-Vorschlag scharf: Geld aus der privaten Pflegeversicherung sowie Alterungsrückstellungen könnten künftig in die gesetzliche Pflegeversicherung fließen – ein „Dammbruch neuer Qualität“ und ein Angriff auf das Prinzip der Kapitaldeckung.
Der geplante Finanzausgleich hätte laut PKV-Verband kaum Wirkung: Selbst bei bis zu 2 Milliarden Euro würden gesetzlich Versicherte maximal rund 1,40 Euro monatlich entlastet – nach Arbeitgeberzuschuss lediglich etwa 70 Cent. Die strukturellen Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung ließen sich damit nicht lösen.
Brahm warnt vor Folgen für junge Generationen und private Vorsorge: Die Übertragung von Altersrückstellungen würde angespartes Kapital zweckentfremden, das Vertrauen in private und betriebliche Vorsorge schwächen und sei aus Sicht des PKV-Verbands ein verfassungswidriger Eingriff in geschützte Eigentumspositionen.


