Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds ist die Zahl der Verbraucherbeschwerden im vergangenen Jahr um 33 Prozent auf 138 Eingaben gesunken. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht hervor. 2024 waren noch 207 Beschwerden registriert worden.
Altersvorsorge und Fondsgeschäft im Mittelpunkt
Der überwiegende Teil der Schlichtungsanträge betraf fondsbasierte Altersvorsorgeverträge und das klassische Fondsgeschäft sowie die Depotführung. Weitere Themen: die Lage bei einzelnen offenen Immobilienfonds und die Kostenfrage für die Rentenversicherung ab dem 85. Lebensjahr bei fondsgestützten Riesterverträgen aufgrund des BGH-Urteils vom 21. November 2023 (XI ZR 290/22). In diesem Urteil wurden Klauseln in Riester-Banksparplänen, die Abschluss- und Vermittlungskosten beim Wechsel in die Rentenphase vorsahen, für unwirksam erklärt.
In gut einem Drittel der Fälle kam es zur Einigung
Im Ergebnis haben die Ombudsverfahren 2025 in 35,8 Prozent der Fälle zu einer einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten geführt (Einigungsquote), soweit es um Eingaben ging, für die die Ombudsstelle zuständig war.
Verbraucher hatten hierbei laut Jahresbericht in 33,6 Prozent der Fälle Erfolg. Das heißt, der Ombudsmann konnte ihrem Schlichtungsantrag ganz oder teilweise stattgeben oder das Unternehmen hat diesem bereits im Vorverfahren ganz oder teilweise entsprochen.
2026 deutlich mehr Eingänge
Für 2026 zeichnet sich bereits eine steigende Zahl von Anfragen und Beschwerden ab. Bis zum 30. Juni lagen der Ombudsstelle bereits 99 Eingänge vor – rund 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Einen klaren thematischen Schwerpunkt gab es bislang nicht.
Als möglichen Faktor nennt die Ombudsstelle den zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz. Verbraucher nutzen KI offenbar, um sich über zuständige Schlichtungsstellen zu informieren oder Anträge und Schriftsätze formulieren zu lassen.
Ombudsmann fordert Vereinfachungen im Verfahren
„Wie Verbraucherschlichtungsstellen mit dieser Entwicklung in der Praxis umgehen können, sollte besprochen werden“, meint Ombudsmann Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen. Die Kapazitäten von Schlichtungsstellen seien nicht endlos. „Möglicherweise muss über Vereinfachungen im Schlichtungsverfahren, bürokratische Erleichterungen oder den stärkeren Einsatz von KI nachgedacht werden.“
Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist eine behördlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich und im Kern zuständig für Streitfragen über Fondsprodukte und Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Sie wird vom deutschen Fondsverband BVI unterhalten.
Long Story short
Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds ist die Zahl der Verbraucherbeschwerden im vergangenen Jahr um 33 Prozent auf 138 Eingaben gesunken.
In 35,8 Prozent der zuständigen Fälle wurde eine einvernehmliche Lösung erzielt.
Bis zum 30. Juni 2026 registrierte die Ombudsstelle bereits 99 Eingänge – rund 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
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