Maklers Meinung

Gebäudetyp E: Als Versicherungsmakler vorbereitet sein

Der geplante Gebäudetyp E soll auf Komfortstandards verzichten und dadurch die Baukosten senken. Doch für Architekten stellt das eine neue Haftungsfrage. Wie sich Makler darauf einstellen können, beschreibt Dirk Oster von Aon Deutschland.

Dirk Oster

Dirk Oster. Als Managing Director Professional Services bei Aon Deutschland verantwortet er dort die Berufshaftpflichtversicherung von Planern und Architekten.   | Quelle: Aon

Als die ersten Pilotprojekte zum Gebäudetyp E in Bayern starteten und die ersten Planer damit befasst waren, klingelten hier die Telefone: Wie ist es mit dem Versicherungsschutz in der Haftpflicht? Man würde schließlich in dem Moment ‚wissentlich gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen‘. – Unter dieser Überschrift lässt sich diese derzeit viel diskutierte Thematik letztlich subsumieren. Noch ist das Gesetz zum Gebäudetyp E ja nicht formuliert.  

Aber was losgelöst davon schon immer gilt: Wenn der Auftraggeber des Architekten das Gebäude etwas anders haben möchte, dann ist die schriftliche Dokumentation das A und O. Und zwar derart, dass die Gegenseite auch die Konsequenzen nachvollziehen kann, wenn dabei von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen wird. Eine interne Besprechungsnotiz reicht da nicht. Es muss einen Schriftwechsel dazu geben.  

So oder ähnlich wird es auch beim Gebäudetyp E laufen müssen. Ziel ist hier ja nicht, den Planer respektive Architekten in eine weitere Haftungsfalle zu schicken, sondern dass sich beide Seiten einigen: Es wird auf Komfortstandards verzichtet. Dafür kostet der Quadratmeter dann zum Beispiel nicht mehr 4.000 Euro, sondern nur noch 3.000 Euro. 

Dazu sind wir mit unserer Kundschaft schon seit Längerem in ständigem Dialog, klären über unseren Newsletter, bei Schulungen und in persönlichen Gesprächen beispielsweise auf: Wie sieht die Pflichtwidrigkeitsklausel der Versicherer aus und wie die Öffnung dieser Klausel? So dass Versicherungsschutz auch bei Abweichungen vom Standard möglich wird. Und wir schauen: Was publizieren Bundesbau- oder Bundesjustizministerium aktuell zu dem Thema? Da sind wir am Ball und auch vorbereitet, wenn das Gesetz jetzt irgendwann kommt.