Analyse

Fast 7 Monate: BU-Versicherer brauchen länger für Leistungsregulierung

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ist zuletzt wieder gestiegen. Am längsten müssen Versicherte bei psychischen Erkrankungen auf ihr Geld warten.

Mann wartet sitzend vor seinem Bett

Für BU-Versicherte, speziell mit psychischen Erkrankungen, kann das Warten auf die Leistung sehr lang werden. | Quelle: FG Trade

Wer einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellt, muss immer länger auf die Entscheidung seines Versicherers warten. Laut der BU-Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg dauert der Prüfungsprozess im Durchschnitt 201 Tage (Stand: Ende 2024). Ende 2023 hatte die durchschnittliche Dauer noch bei 189 Tagen gelegen – ein Anstieg um 6,3 Prozent. „Steigende Regulierungsdauern sind kein Kavaliersdelikt, wenn Menschen in einer existenziellen Situation auf ihre Leistungen warten müssen“, kritisiert Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH, diese Entwicklung.

Für die Auswertung herangezogen wurden die Daten von 16 BU-Versicherern mit über 60 Prozent Marktabdeckung. Analysiert wurden dafür insgesamt 36.128 Leistungsfälle aus dem Jahr 2024.

 

Werden Leistungsanträge anerkannt, beträgt die Bearbeitungsdauer im Schnitt 192 Tage. Ablehnungen brauchen länger, im Schnitt 208 Tage. Am längsten dauert die Bearbeitung bei Leistungsanträgen aufgrund psychischer Erkrankungen, die mit 28,4 Prozent der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit sind. Hier benötigen die Anbieter im Schnitt 286 Tage für eine Anerkennung und 278 Tage für eine Ablehnung. Laut den Analysten liegt das zum einen an der diagnostischen Komplexität der Erkrankungen sowie an der Schwierigkeit, bei psychischen Leiden einen exakten BU-Grad festzulegen. 

Knapp 80 Prozent Anerkennungsquote

Im Vergleich zu früheren Untersuchungen dieser Art ist die Gesamtanerkennungsquote mit knapp 80 Prozent relativ konstant geblieben. Bei den rund 20 Prozent Ablehnungen ist mehr als jede Zweite auf medizinische Gründe zurückzuführen, also sprich, dass der versicherte BU-Grad trotz Unfall oder Erkrankung nicht erreicht wird. Mit einem verbreiteten Vorurteil möchte Franke und Bornberg zudem aufräumen: Entgegen der Annahme, dass die Versicherer die konkrete oder abstrakte Verweisung sowie Umorganisationen häufig als Ablehnungsinstrument nutzen würden, liegt deren Anteil laut der Erhebung lediglich bei 0,87 Prozent.