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Lieber stornieren oder den Todesfall abwarten?
Ein Ehepaar hatte eine gemeinsame Reise ans Mittelmeer gebucht. Die Frau litt schon länger an einem Lungenkarzinom. Aufgrund von dessen Fortschreiten sagte der Mann die Reise zwei Wochen vor Antritt ab. Dazu hatten ihm auch die behandelnden Ärzte geraten. Seine Frau verstarb dann sechs Tage nach Absage der Reise. Der Versicherer, bei dem das Ehepaar eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte, lehnte allerdings die Erstattung der Stornokosten ab. Begründung: Die Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Frau sei nicht „unerwartet“ im Sinne der Versicherungsbedingungen erfolgt, sondern wurde über einen langen Zeitraum beobachtet. Der Tod der Frau hätte als versichertes Ereignis gezählt, jedoch wurde dieser nicht zum Anlass genommen, die Reise zu stornieren. Im Sinne einer Versicherungsleistung wäre es für den Mann also besser gewesen, den Tod seiner Frau abzuwarten, auch wenn dieser erst während der Reise eingetreten wäre. Das hätte für die Versicherung womöglich noch höhere Kosten bedeutet. Aufgrund des vorsorglichen Handelns des Ehemanns und der gesamten Situation empfahl der Ombudsmann einen Kompromiss zwischen Kunde und Versicherer. Letzterer ersetzte dem Mann dann die Hälfte der Stornokosten. Bild: Pixabay