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Ungeschickte Eigenbewegung oder PAUKE?
Eine Frau war eine Kellertreppe hinuntergestürzt und hatte sich dabei eine dreifache Knöchelfraktur zugezogen. Daraufhin wurde sie im Krankenhaus behandelt und verweilte dort einige Tage. Dafür wollte sie aus ihrer privaten Unfallversicherung Geld aufgrund des vereinbarten Unfallkrankenhaustagegeldes erhalten, das ihr der Versicherer jedoch verwehrte. Das Unternehmen argumentierte, die Verletzung sei als Folge einer ungeschickten Eigenbewegung entstanden und damit nicht versichert. Da die Frau zusätzlich an Osteoporose erkrankt ist, sei es wahrscheinlich, dass der Knöchel nicht erst beim Sturz, sondern schon beim ungeschickten Auftreten gebrochen sei. Die Frau hatte angegeben, ungeschickt auf die Treppe getreten, von dieser abgerutscht und gestürzt zu sein. Die Verletzungen seien aber erst durch den Aufprall entstanden. Dadurch sei der klassische Unfallbegriff PAUKE (Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis) erfüllt. Da der Bericht des Krankenhauses tendenziell ihre Argumentation stützte, willigte der Versicherer in den Vorschlag des Ombudsmanns ein, 75 Prozent zu leisten. Dieser Einigungsvorschlag berücksichtigte, dass der Ablauf aufgrund der Fakten relativ sicher feststand, dass ein anderer Verlauf aber nicht völlig auszuschließen war. Bild: Pixabay