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Schaden vor oder nach Vertragsende?
Ein Mann wollte am 28. Februar 2018 mit seiner Familie nach Portugal umziehen. Am Morgen dieses Tages, um 9 Uhr, sollte die Übergabe des alten Hauses in Deutschland erfolgen. Der Käufer hatte außerdem einen Teil der Einrichtung erstanden, der sich noch im Haus befand. Den Rest hatte der Auswanderer bereits verladen lassen. Allerdings brach noch vor dem Zeitpunkt der Übergabe nach einem Kurzschluss im Haus ein Feuer aus. Die zum Verkauf stehenden Möbel erlitten einen Schaden in Höhe von 27.000 Euro. Diesen wollte der Hausratversicherer des Auswanderers nicht bezahlen, weil nach seiner Auffassung der Versicherungsschutz mit Ende des 27. Februars geendet hatte. Die Gegenstände wären zudem allenfalls zum Zeitwert versichert gewesen, da sie für ihren eigentlichen Zweck nicht mehr hätten verwendet werde sollen. Nach der vorläufigen Rechtsauffassung des Ombudsmanns wurde das Haus jedoch immer noch genutzt und der Umzug war noch nicht abgeschlossen. Da die Sachen zum Verkauf bereitgestellt waren, war davon auszugehen, dass sie immer noch „für ihren Zweck zu verwenden“ waren, wie es die Bedingungen des Hausratversicherers vorschreiben. Der Ombudsmann empfahl deshalb einen Vergleich. Am Ende einigten sich beide Seiten auf eine Zahlung von 16.000 Euro. Bild: Pixabay