Bestandsverkauf: Stolperfalle DSGVO
Nachfolge im Maklerunternehmen und/oder Bestandsverkauf muss sorgfältig geplant werden. Andreas Grimm zeigt im zweiten Teil seines Gastbeitrags für procontra, worauf beim Bestandsverkauf zu achten ist und wie die häufigsten Fehler bei der Nachfolge vermieden werden.

Die fehlende oder unwirksame Einverständniserklärung zur Datenweitergabe kann die geregelte Nachfolge oder den Bestandsverkauf unmöglich machen, weiß Andreas Grimm. Bild: Detlef Pohl
Im ersten Teil warnte ich Sie davor, ohne Verschwiegenheitsvereinbarung in Verhandlungen zum Bestandsverkauf zu gehen.
Denn unter all den ehrlichen Interessenten gibt es auch einige „Windhunde“. Sie legen es darauf an, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen. Sie verstecken geschickt formulierte Klauseln in den Verträgen oder verleiten Altinhaber zu Vertragsverstößen.
Gerade bei langlaufenden Verträgen sollte man daran denken, dass man sich gegen aktives Umdecken eines Bestands kaum wirksam wehren kann – wenn man den Verstoß im hohen Alter überhaupt noch registriert. Unterschreiben Sie niemals einen Vertrag, den nicht ein Fachanwalt Ihres Vertrauens geprüft hat. Doch Vorsicht: Der Anwalt prüft die rechtlichen Risiken. Bei vielen Juristen ist das betriebswirtschaftliche Know-how nicht so ausgeprägt, dass sie auch die wirtschaftlichen Wirkmechanismen mancher Vertragsklausel erkennen und beurteilen können.
Stolperfalle DSGVO
Viele Nachfolgen scheitern einfach deshalb, weil beide Parteien wichtige Aspekte nicht im Vorfeld besprochen und entsprechende Verabredungen getroffen haben. So vergessen viele, das eigentliche Übergabeprojekt als Teil der Vertragsverhandlungen gleich mit zu regeln. Ohne gründlich vereinbarte Übergabe ist das Potenzial für Ärger groß.
Wer zu spät mit der Vorbereitung beginnt, handelt fahrlässig. So verlieren viele Makler bei der Übergabe ihres Bestands einen großen Teil ihrer Kunden nur deshalb, weil sie sich nicht rechtzeitig um die Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten gekümmert haben.
Keine Weitergabe ohne Einverständnis
Neben den Reputationsrisiken und den wirtschaftlichen Risiken sollten Makler allerdings auch ein Augenmerk auf rechtliche Fragestellungen haben – allen voran das Thema Datenschutz. Ohne Erlaubnis zur Weitergabe personenbezogener Daten besteht kaum eine Chance zur Weitergabe. Es sei denn, man behilft sich mit der Umwandlung in eine Gesellschaft – oder man wagt das Risiko zur Übertragung und bewegt sich im rechtlichen Graubereich. Was vermutlich keine gute Idee ist, auch wenn einschlägige Rechtsprechung in der Sache noch fehlt.
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