Ein Glas zu viel
Auf einem Ausflug verletzte ein Mann einen anderen Teilnehmer mit einem Bierglas am Kopf. Das anschließende Strafverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. In zwei weiteren Zivilverfahren wurde sich zudem auf eine Schmerzensgeldzahlung geeinigt. Die Kosten sollte die PHV des Mannes ersetzen. Aus seiner Sicht sei die Verletzung ein Versehen und damit fahrlässig gewesen. Das sahen die Richter anders. Die Angaben des Klägers seien teilweise nicht schlüssig. Zudem war er erheblich alkoholisiert und aggressiv. Außerdem hatten Zeugen eine, aus ihrer Sicht, vorsätzliche Tat bestätigt. (LG Coburg, Az: 21 O 12/17) Bild: Shutterstock.com / Nomad_Soul