Unfall- und Rechtsschutzversicherungen: Wann ist ein Schaden versichert?
Jedes Jahr erreicht den Ombudsmann eine Vielzahl an Beschwerden. Mit welchen Problemen er im vergangenen Jahr bei der Rechtsschutz- und der privaten Unfallversicherung konfrontiert wurde, zeigen einige Beispielfälle.

Vor allem in der Rechtsschutzversicherung kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherer. Bild: Adobe Stock/ Antonioguillem
Über die Hälfte der Deutschen verfügt laut aktuellem Roland-Rechtsschutzreport über eine Rechtsschutzversicherung – aus gutem Grund offenbar. Denn knapp die Hälfte aller Deutschen hat in den vergangenen fünf Jahren eine Situation erlebt, in der er die Hilfe eines Rechtsanwalts hätte gut gebrauchen können.
Doch auch Besitzer einer Rechtsschutzversicherung sind vor Ärger nicht gefeit, wie dem aktuellen Ombudsmann-Bericht zu entnehmen ist. Wie bereits in den Vorjahren war die Rechtsschutzversicherung die Sparte, zu der Wilhelm Schluckebier die meisten Beschwerden erreichten. Insgesamt 3.202 zulässige Beschwerden gingen im vergangenen Jahr ein – das entsprach einem Anteil von 24,6 Prozent aller Beschwerden.
Dominierendes Thema war wie in den vergangenen Jahren die Frage der zeitlichen Einordnung des Rechtsschutzfalls. Insbesondere das Eintrittsdatum sorgt dabei häufig für Missverständnisse zwischen Versicherern und Kunden und birgt Konfliktpotenzial. Auch deshalb raten Makler wie Rechtsschutz-Experte Sven Nebenführ dazu, seine Rechtsschutzversicherung nicht häufig zu wechseln und auf Tarife zu achten, die nach einer gewissen Frist auf die Einrede der Vorvertraglichkeit verzichten.
Einen großen Anteil am hohen Beschwerdeaufkommen in der Rechtsschutzversicherung hatte der Diesel-Abgasskandal. Auch hier stellte sich laut Schluckebier die Frage nach dem Eintritt des Rechtsschutzfalls, wenn der Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung erst nach dem Erwerb seines Fahrzeugs abgeschlossen hatte, er aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis davon hatte, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen war.
Neben Fragen der zeitlichen Einordnung bildeten auch Risikoausschlüsse einen Beschwerde-Schwerpunkt. Durch den Ausschluss besonderer Teilrisiken, die an sich im Versicherungsschutz in den jeweiligen Leistungsarten enthalten sind, „besteht hier eine hohes Beschwerdepotenzial“, stellte Schluckebier fest.
Streit über Gutachter-Neutralität
Weit weniger konfliktträchtig war im vergangenen Jahr die Unfallversicherung. Zu diesem Thema erreichten den Ombudsmann insgesamt 619 Beschwerden – das waren 97 weniger als im Vorjahr (716). Insgesamt betrug der Anteil an Unfallversicherung-Beschwerden am Gesamt-Beschwerdeaufkommen 4,8 Prozent.
Die Versicherungsnehmer zogen hierbei vornehmlich die Gutachten in Zweifel, auf deren Grundlage die Versicherer ihre Leistungen abrechneten. Oftmals wurde hier die Neutralität der Gutachter in Frage gestellt, da diese vom Versicherer beauftragt wurden.
Vermehrt stellte der Ombudsmann im vergangenen Jahr zudem Fälle fest, bei denen ein Versicherer einen für ihn unrentablen Tarif beenden und durch einen neuen ersetzen wollte – dieser wurde von einigen Versicherungsnehmern aber als minderwertiger abgelehnt. In diesem Zusammenhang hatte die Verbraucherzentrale Hamburg im April eine Klage gegen die Axa eingereicht, die tausende Verträge ihrer Unfall-Kombirentenverträge in Existenzschutzversicherungen umwandeln will.
Während in diesem Fall eine Entscheidung noch aussteht, konnte der Ombudsmann in anderen Fällen eine Lösung herbeiführen. Wie diese ausfiel, illustrieren die folgenden drei Beispielfälle in der untenstehenden Bilderstrecke.
Wie würden Sie entscheiden?
- voriges Bild
- nächstes Bild
- 2 von 3