Vier Fahrradunfälle, die Makler kennen sollten
Es gibt immer mehr Fahrräder auf Deutschlands Straßen - und die Unfallzahlen steigen. Zeit für Makler, über besseren Schutz aufzuklären.

Die Zahl der Fahrradunfälle hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Bild: Adobe Stock/Photographee.eu
Die Fahrrad-Branche boomt in Zeiten von Corona. Hatte der Handel schon in den vergangenen Jahren zugelegt – auch im Zuge der Fridays-for-Future-Bewegung – versetzte die Krise dem Trend nun noch einen weiteren Schub. Insgesamt 4,31 Millionen Fahrräder und E-Bikes wurden nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands im vergangenen Jahr verkauft, das bedeutet ein Wachstum von gut drei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hersteller und Sharing-Anbieter profitieren von der neuen Leidenschaft der Deutschen, in die Pedale zu treten. Eine Entwicklung, die auch (neue) Versicherer in diesem Bereich nicht unberührt lässt.
Das Plus im Radverkehr führt naturgemäß allerdings auch zu einer erhöhten Zahl von Unfällen. Während die Zahl der Verkehrstoten 2019 insgesamt zurückgegangen ist, ist die Quote der tödlich verunglückten Radfahrer laut Statistischem Bundesamt um ein Drittel gestiegen. Auch Unfälle mit Sachschäden und kleinen bis schweren Verletzungen haben in den vergangenen Jahren zugenommen. 2018 waren laut Statistischem Bundesamt 96.337 Fahrradfahrer in Unfälle mit Personenschaden verwickelt.
Eine Gelegenheit für Makler, nicht nur über die Notwendigkeit einer privaten Haftpflicht- , sondern auch den Nutzen einer privaten Unfallversicherung aufzuklären. Rund 30 Prozent der Deutschen verfügen über eine solche Police. Alle anderen verlassen sich offenbar auf den gesetzlichen Schutz, der allerdings einige Einschränkungen beinhaltet. Zwar ist der Großteil der Deutschen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, allerdings greift diese nur bei Unfällen, die sich auf den Arbeitsweg beschränken. Alle anderen Unfälle fallen unter das Freizeitrisiko. Die private Unfallversicherung greift darüber hinaus und gewährleistet die finanzielle Absicherung bei einer dauerhaften Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge.
Das Geschäft mit Unfallversicherungen hatte sich zuletzt als zunehmend schwierig erwiesen: Die Zahl der Verträge ging in in den vergangenen Jahren laut Zahlen des Versicherungsverbandes GDV zurück: Gab es 2005 noch 29,2 Millionen Verträge, sank ihre Zahl bis 2018 auf 25,4 Millionen. Und auch private Haftpflichtpolicen sind längst nicht in jedem Haushalt zu finden.
Der derzeitige Fahrradboom könnte für Vermittler somit einen interessanten Aufhänger bilden, mit ihren Kunden über den Sinn von Haft- sowie Unfallpolicen zu sprechen.
Über potenzielle Risiken und die nicht immer eindeutig zu beantwortende Haftungsfrage geben die vier folgenden Urteile Auskunft.
Wer haftet wann? Vier aktuelle Gerichtsurteile zu Fahrradunfällen:
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