Muss die Wohngebäudeversicherung eine Baumfällung bezahlen?
Ein Sturm hatte den Wurzelballen eines Baums in der Nähe des Hauses einer Versicherungsnehmerin gelockert – der Baum geriet daraufhin in Schieflage und drohte auf das Haus der Frau zu fallen. Nach Genehmigung durch die Lokalbaukommission ließ die Frau den Baum entfernen und bezahlte dafür insgesamt 1.575,47 Euro. Der Wohngebäudeversicherer wollte diese Kosten nicht übernehmen, da kein Versicherungsfall eingetreten sei. Dies bestätigte ihm auch das Münchener Amtsgericht (Az.: 155 C 510/17). Schließlich sei der Baum weder durch den Sturm vollständig umgestürzt, noch sei das Haus der Versicherungsnehmerin beschädigt worden. Zwar habe der Versicherer grundsätzlich auch Maßnahmen zu zahlen, die der Abwendung eines bevorstehenden Schadens dienen. Allerdings habe man von einem unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall nicht ausgehen können. Denn dafür hätte der Baum durch einen erneuten Sturm umstürzen müssen. Bild: Adobe Stock/WideAwake